Jedes Arbeitsverhältnis kann einmal enden. Ob Beschäftigte selbst kündigen, gekündigt werden, man sich über eine Aufhebung einig ist oder ein befristeter Vertrag ausläuft, eines bleibt gleich: Für Menschen, deren Beschäftigung in absehbarer Zeit endet, gilt, sie müssen sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden und den weiteren Ablauf mit Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft abstimmen. Es können ihnen sonst finanzielle Nachteile entstehen. Das Unternehmen, in dem sie derzeit noch beschäftigt sind, hat sie auf Verlangen für die Stellensuche freizustellen, informiert die Agentur für Arbeit Schweinfurt in einer Pressemitteilung.
Dies gelte auch für Termine bei der Arbeitsagentur. Für Unternehmen gelte, dass ihre Pflichten nicht beim Bekanntwerden des Endes der Beschäftigung enden. Durch die Freistellung für die Stellensuche und die Termine bei der Arbeitsagentur könnten sie Arbeitskräfte, die das Unternehmen bald verlassen, bis zum Schluss unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag leisten, dass Arbeitslosigkeit erst gar nicht entsteht.