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Grafenrheinfeld: Freiwillige Feuerwehr übernimmt Brandschutz im KKG

Grafenrheinfeld

Freiwillige Feuerwehr übernimmt Brandschutz im KKG

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    Im Bild das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld im März 2016 von der gegenüberliegenden Mainseite aus fotografiert. 
    Im Bild das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld im März 2016 von der gegenüberliegenden Mainseite aus fotografiert.  Foto: Horst Breunig

    Ende 2020 konnte im Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) der nächste Meilenstein vermeldet werden: Der Reaktor ist seither brennstofffrei. Daraus resultierte auch eine Neuregelung des Brandschutzes. Der Bedarf einer eigenen Werkfeuerwehr wird im KKG auf absehbare Zeit entfallen. Bereits im Herbst 2019 hat die BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung), die 2019 die Zuständigkeit für das atomare Zwischenlager vom AKW-Betreiber Preussen-Elektra übernommen hat, laut eigenen Aussagen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Zwischenlager das atomrechtliche Änderungsverfahren und eine fachliche Prüfung angestoßen. Die betroffenen Fachstellen und Ämter sowie das Bayerische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde sollen dabei alle zum gleichen Ergebnis gekommen sein, dass es keine fachlichen Gründe für eine Werkfeuerwehr an einem Zwischenlager gibt.

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