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SCHWEINFURT: Frisierte MPU-Gutachten flogen auf

SCHWEINFURT

Frisierte MPU-Gutachten flogen auf

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    (gh) Zu viel Promille im Blut, Unfall gebaut – Führerschein futsch. Man muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU. In solch misslicher Lage half ein MPU-Berater aus dem Landkreis gerne aus der Patsche. Gegen 900 Euro Honorar zurück zum Führerschein, lautete sein Motto. Doch die gefälschten Stempel und abgelösten Gutachtersiegel auf den illegal „frisierten“ Medizinisch-Psychologischen Gutachten flogen auf. 2000 Euro Geldstrafe brummte das Amtsgericht dem 52-Jährigen wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen und Betrugs jetzt auf.

    Seine Kunden hatten das Honorar gezahlt und im Vertrauen auf die Echtheit ihres Gutachtens beim Landratsamt ihren Führerschein wieder beantragt. Allen war wegen erheblicher Trunkenheitsdelikte im Verkehr (zum Beispiel einem Unfall mit 2,9 Promille) die Fahrerlaubnis abhanden gekommen. Der angeklagte 52-Jährige, geboren in Kasachstan, bot Beratung und Aufklärung in allen behördlichen Angelegenheiten an.

    Russlanddeutsche waren – und sind – seine Klientel, weil er besser mit deren Mentalität zurechtkomme: „Die sind ein bisserl anders. Da muss man manchmal knallhart vorgehen“, berichtete der Angeklagte von Fällen mit extremer Aggression und Uneinsicht in Sachen Alkoholabhängigkeit.

    Vier der führerscheinlosen Kunden hatten die notwendigen Prüfungen trotz Beraterhilfe nicht bestanden. Weil der Angeklagte aber sein Erfolgshonorar erst nach einem positiven Gutachten erhält, frisierte er die schlechten Gutachten in positive um und kassierte bei seinen Kunden.

    „Das waren Momente, wo ich kurz vor dem Bankrott und mit dem Rücken zur Wand stand“, entschuldigte er sein Vorgehen. Sogar der Strom drohte abgestellt zu werden. So half sich der bislang unbescholtene Ex-Soldat selbst aus der finanziellen Patsche – und seinen Kunden auch. Diese stünden wegen ihrer Herkunft und erst Recht ohne Führerschein auf dem Arbeitsmarkt chancenlos da, sagte der Verteidiger im Plädoyer.

    Der Amtsrichter sah das ein wenig anders und erinnerte an die Bedeutung und Notwendigkeit der zurecht anspruchsvollen MPU für die Sicherheit auf deutschen Straßen. Jeder Autofahrer mit Alkoholproblem bedeute ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Leib und Leben anderer. Mit einer Geldstrafe kam der Angeklagte nur davon, weil er reumütig und nicht vorbestraft war.

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