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Landkreis Schweinfurt: Frist für Einreichung der Anträge auf Erstattung von Schulwegkosten endet am 31. Oktober

Landkreis Schweinfurt

Frist für Einreichung der Anträge auf Erstattung von Schulwegkosten endet am 31. Oktober

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    Das Landratsamt Schweinfurt macht noch einmal alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr 2022/23 bis spätestens 31. Oktober vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung, der folgende Informationen entnommen sind.

    Eine Kostenerstattung können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab der elften Klasse geltend machen, außerdem Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben.

    Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg auf einfacher Strecke mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 490 Euro pro Schuljahr. Es müssen immer die günstigsten Fahrkarten gekauft werden.

    Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Die rosafarbenen Anträge auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel können abgefordert werden unter Tel.: (09721) 55445 oder 55635.

    Der Antrag mit den Originalfahrkarten kann entweder direkt beim Landratsamt Schweinfurt eingeworfen oder mit der Post geschickt werden an: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung), Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt

    Weitere Informationen auf der Internetseite www.landkreis-schweinfurt.de; Fragen unter Tel.: (09721) 55445 oder 55635.

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