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SCHWEINFURT: Funkprüfung: Taxifahrer verklagt Genossenschaft

SCHWEINFURT

Funkprüfung: Taxifahrer verklagt Genossenschaft

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    Nicht alle profitieren vom Taxifunk: Fahrer ohne erfolgreiche Prüfung der Schweinfurter Taxigenossenschaft haben es erheblich schwerer, an Kundschaft zu kommen. Einer klagt jetzt gegen die Taxi-Ruf eG.
    Nicht alle profitieren vom Taxifunk: Fahrer ohne erfolgreiche Prüfung der Schweinfurter Taxigenossenschaft haben es erheblich schwerer, an Kundschaft zu kommen. Einer klagt jetzt gegen die Taxi-Ruf eG. Foto: Foto: Laszlo Ruppert

    Die Taxiprüfung hat Emin Önal (33) längst in der Tasche. Für einen Schweinfurter Taxiunternehmer, der vier Taxen laufen hat, ist er etwa ein Jahr tätig – und wird dann fristlos gekündigt. Der Grund: Er hat die Funkprüfung, welche die Schweinfurter Taxigenossenschaft von ihren Mitgliedern und den bei diesen beschäftigten Fahrern fordert, zum dritten Mal nicht bestanden.

    Damit bleibt Önal weiter vom Funkverkehr ausgeschlossen, ist allein auf Zufallsfahrten und Warten an Taxiständen angewiesen. Eine weitere Prüfung will er nicht machen. Er fühlt sich schikaniert, viele Fragen dieser Prüfung hätten mit Funkbedienung und -fähigkeiten gar nichts zu tun, sondern beträfen etwa Straßen in umliegenden Dörfern. Der Ausschluss vom Taxifunk habe ihn den Job gekostet.

    In einem Zivilverfahren verklagt der 33-Jährige, der nach der fristlosen Kündigung durch seinen Chef seit vier Monaten arbeitslos ist, die Taxigenossenschaft Schweinfurt. Ob die Funkprüfung in einer Satzung der Taxi-Ruf eG steht, will sein Anwalt beim Gerichtstermin wissen. Das ist nicht der Fall, sie basiert auf einem Beschluss des Vorstands und Aufsichtsrats, sagt der Genossenschaftsvorsitzende Klaus Gerstner. „Es kann nicht sein, dass über eine willkürliche Funkprüfung bestimmte Leute vom Taxifahren faktisch ausgeschlossen werden“, sagt Önals Rechtsvertreter, das komme „einem Berufsverbot gleich“.

    Entscheidung soll im April fallen

    Der Anwalt der Taxi-Ruf eG argumentiert, Önal sei kein Mitglied der Genossenschaft, ihm fehle daher die Aktivlegitimation zur Klage. Die könnten nur Taxiunternehmer erheben, die Mitglied sind, nicht ihre Angestellten. Der Vorsitzende regt an, Önal die Prüfung noch einmal machen zu lassen. Der lehnt ab. Er sieht den Sinn der Prüfung nicht ein und „weiß auch gar nicht, auf was ich mich vorbereiten soll“. Das Gericht will noch im April eine Entscheidung treffen.

    Dass Önals Anwalt für die Taxigenossenschaft ein rotes Tuch ist, hat er in deren „E-Mail Rundschreiben Februar 2011“ nachlesen können: Unter „Fahrer klagen gegen die Genossenschaft“ heißt es: „Es wird sie immer geben, diese 'Wald- und Wiesen'-Rechtsanwälte, die windige Anklagen formulieren und mit dreisten Lügen garnieren, um ein paar Euro zu verdienen. Einen solchen haben sich nun einige Fahrer mit Migrationshintergrund besorgt, um vermeintliche Rechte gegen die Genossenschaft durchzusetzen. In der heutigen Zeit, wo man sich scheinbar ohne moralische Ächtung, geschweige denn strafbewehrt, Doktortitel mit Lug und Trug erschleichen kann, sollte man bei diesen Spezies – sollten sie (nicht nur) als RA gegenüber treten, wachsam sein.“

    Önals Anwalt ist promoviert und hat einen weiteren Kläger gegen die Genossenschaft vertreten. Er ist gemeint mit der wenig schmeichelhaften Passage im Genossenschaftsbrief. Einem seiner Mandanten sei vorgeworfen worden, zwei weibliche Fahrgäste belästigt zu haben – „erstunken und erlogen“, sagt der Rechtsanwalt. Bei der Anhörung im Ordnungsamt sei das erkannt worden, dennoch habe die Taxi-Ruf eG eine Funksperre und 400 Euro „Bußgeld“ verhängt. Per einstweiliger Verfügung habe das Amtsgericht die Rechtswidrigkeit der Taxi-Funk-Maßnahme festgestellt. Die Funksperre sei aufgehoben, das „Bußgeld“ aber noch immer nicht zurückgezahlt worden.

    Klaus Gerstner erläutert, warum die Taxi-Ruf eG höhere Anforderungen an ihre Mitglieder und deren Fahrer stellt als die städtische Taxiprüfung: um die Kundschaft immer qualifiziert zu bedienen. Deswegen verlange man gute Orts- und Sprachkenntnisse und Umgangsformen. Er wünscht sich, dass die Taxiprüfung der Stadt auf das eigene Niveau angehoben wird. Viele Kollegen sagten, die Prüfbögen der Stadt seien zu leicht, man brauche einen besseren Service. Von der Passage im Rundbrief gegen den Rechtsanwalt distanziert er sich im Übrigen.

    Die Taxi-Ruf eG gehöre 50 Genossen, die bestimmen dürften, wie die Anforderungen an die Mitglieder sind: „Wir brauchen keine Fahrer, die kein Deutsch können und keine Ortskenntnisse haben.“ Den erreichten Qualitätsstatus lasse man sich nicht kaputt machen. Es gebe etwa zehn Fahrer, die mit der Stadtprüfung fahren – ohne die der Genossenschaft und ohne ihren Funk.

    Manche sehen darin auch einen Versuch, noch mehr Mitbewerber fernzuhalten, denn der Kuchen wird nicht größer, in einem wichtigen Punkt sogar kleiner: Die Zahl der Dialysefahrten sinkt von ehemals 36 auf 19 – 47 Fahrzeuge wollen sie durchführen. Auch das steht im Februar-Rundschreiben. Und: „Der Vorstand hat beschlossen hier einen Aufnahmestopp, wenn rechtlich möglich, einzuführen.“ Es sei nicht einzusehen, dass diejenigen, die jahrelang das Dialysegeschäft das aufrecht erhalten hätten, „jetzt noch mehr Einbußen hinnehmen sollen“. Es geht um Geld der angestammten Fahrer, „wenn rechtlich möglich“.

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