Ein neues Vorhaben der IGeBO Wohnbau am Steinberg stößt bei den Nachbarn auf Widerstand. Der geplante Baukörper mit elf Wohnungen auf dem Grundstück Leislerstraße 22 würde die gewachsene Struktur mit großteils Ein- und Zweifamilienhäusern zerstören, sagen sie.
Massive Kritik gibt es am geplanten Garagenhof im rückwärtigen Bereich, wo sich bei allen Anliegern ringsum Gärten befinden. Die Nachbarn haben eine Unterschriftenaktion gestartet. Sie wollen das Projekt in dieser Größe verhindern.
Bei der unmittelbar betroffenen Familie Müller, Leislerstraße 24 b, treffen sich ein Dutzend Nachbarn. Diese Zeitung haben sie eingeladen. Sie legen ihre Argumente auf den Tisch, die vier Anlieger in einem Schreiben ans Rathaus bereits aufgelistet haben. Geplant ist eine Zusammenfassung, die an die Stadt und alle Stadträte geschickt wird. Bei Besprechungen im Rathaus habe es stets geheißen, dass man „großen Wert auf die Meinung der Anwohner legt“, begründen die Bürger ihre Aktivität.
Erschreckende Dimension
Die IGeBO, in Schweinfurt bekannter Bauträger, Beispiel Spitalseeterrassen, will auf dem Grundstück elf Zwei- bis Vierzimmerwohnungen von 65 bis 111 Quadratmetern bauen. Das derzeitige Einfamilienwohnhaus wird abgerissen. Die Planer nutzen die Topografie, setzen das Gebäude auf Garagen direkt an die Leislerstraße. Die zweite Hälfte der angeblich 17 Garagen kommt im rückwärtigen Bereich unter, die Zufahrt erfolgt über eine Rampe zwischen Nr. 22 und 24.
Claudia Bender (Nr. 24) sieht mit dem Objekt „jeden bisherigen Rahmen gesprengt“. Auch Anja und Jens Müller (24b) sowie Cynthia und Frank Pfeffermann (24a) „erschreckt die Dimension“. Sie und weitere Anwohner sagen, dass sie eine angemessene Nutzung akzeptieren, aber kein Bauvorhaben dieser „Monumentalität“.
Nach der Meinung aller verletzt das Objekt das im Baugesetzbuch (§ 34) verankerte Einfügungsgebot. Der „Klotz“ passe hinsichtlich Größe, Höhe und Anzahl der Wohneinheiten keinesfalls in die Umgebung und sei – bezogen aufs Gesamtvolumen – 15-mal größer als die heutige Bebauung. Die im jetzigen Garten geplanten elf Garagen samt Zufahrtsweg nennt die Initiative „inakzeptabel“. Das sei „eine massive Beeinträchtigung der Wohnqualität“. Angesprochen wird auch die Wertminderung ihrer Grundstücke.
Sicherheitsaspekt: Nach Auffassung der Nachbarn liegt der Garagenhof außerhalb der erlaubten Baugrenzen und durchschneidet eine zusammenhängende Grünfläche von etwa 10 000 Quadratmetern. „Wir wären alle um unsere ruhigen und beschaulichen Gärten gebracht“, sagt Anja Müller. Der Vogelschutzverein habe bestätigt, dass es in dem Gebiet eine Fledermauskolonie gebe. Der Artenschutz sei doch auch wichtig, meint Jens Müller.
Die direkt am Gehweg gelegenen Garagen gefährdeten die schwächsten Verkehrsteilnehmer, vor allem Kinder (Schulweg) und Senioren. Manfred Röder (Leislerstraße 47) berichtet, dass ihm für den Bau seiner Doppelgarage die Auflage gemacht wurde, davor eine Freifläche von fünf Metern zu schaffen. Er fordert, nun „die gleichen Maßstäbe anzusetzen“. Im Schreiben an die Stadträte wird gebeten, kein „Lex IGeBO“ zu schaffen.
Parkplatzsituation: Die Bürger nennen sie „schon jetzt nicht tragbar“. Das Objekt bringe weiteren Verkehr, den die vor allem abends und am Wochenende schon überlastete Leislerstraße nicht packt.
Fazit: Der existente Bebauungsplan (Nr. O 20 a) entspreche den Bedürfnissen im Revier, das viele Zuzügler deshalb ausgewählt hätten: Ruhe, grüne Lunge, Kleinteiligkeit. Das Projekt sei das Gegenteil. „Es gibt keine Wohnungsnot in Schweinfurt, die den Bau eines solch überdimensionierten Objekts rechtfertigt“, sagen die Kritiker und weisen hier auf Leerstand durch den Abzug der Amerikaner hin.
Keiner habe etwas gegen ein Haus mit bis fünf Wohneinheiten plus Tiefgarage. Wenn der Bauträger zurücktrete, gebe es genug Interessenten – auch aus den Reihen der Kritiker, die das Grundstück der Ist–Situation angepasst nutzen würden. Den Bau-Stadträten bieten sie einen Ortstermin an. Die Protestnote wird alsbald im Rathaus abgegeben.
Planer und IGeBO-Chef Josef Illig sagt auf Anfrage, dass das Projekt im Rahmen des Bebauungsplans liege. Im Rahmen sieht er auch die elf Wohnungen. Das Grundstück sei mit 1500 Quadratmetern etwa doppelt so groß wie die meisten Grundstücke, wo es ebenso mehrere Wohnungen gebe. Sechs Wohnungen auf 800 Quadratmetern seien wie elf Wohnungen auf 1500 Quadratmetern. Er plane im Übrigen einen „unauffälligen ansprechenden Baukörper, keinen hässlichen Klotz“.
Laut Bauträger gebe es eine gute Nachfrage und diese Interessenten passten ins Umfeld. Beim Garagenhof zeigte Illig Verständnis für die Aufregung („Würde mich vielleicht auch stören“). Baurecht und Bebauungsplan schlössen die Planung aber nicht aus. Eine Tiefgarage sei nie, wie behauptet, geplant gewesen, weil man „bezahlbaren Wohnraum“ schaffen wolle.
Der Bauantrag liegt der Stadt seit Ende 2013 vor. Bauverwaltungsamtsleiter Werner Duske bestätigte sein Vorliegen und sagte, dass es mit dem Bauträger noch Gespräche geben müsse, weil das Vorhaben angesichts der Bebauung ringsum wegen seiner Größenordnung „nicht unproblematisch ist“. Illig hofft auf einen Baubeginn im September.