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Region Schweinfurt: Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Teilen des Landkreises

Region Schweinfurt

Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Teilen des Landkreises

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    Im Nachbarlandkreis Haßberge wurde ein weiterer Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt. Bei einer auf dem Gebiet der Gemeinde Gädheim tot aufgefundenen Kanada-Gans wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) nachgewiesen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Gebiet des Landkreises Schweinfurt sowie der dort gehäuft vorkommenden Wildvögel an Main, Altwässern und weiteren Fließ- und Stillgewässern ist zu befürchten, dass sich die Geflügelpest auch auf das Gebiet von Stadt und Landkreis Schweinfurt ausbreiten wird.

    Das Landratsamt und die Stadt Schweinfurt haben daher laut einer Pressemitteilung zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Folgendes angeordnet wird:

    Für das Gebiet von Stadt und Landkreis Schweinfurt, mit Ausnahme der Gemeinden Wasserlosen, Euerbach und Schwanfeld, gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel, unabhängig von der Anzahl der Tiere und der Art der Haltung (auch Hobby- und private Kleinsthaltungen fallen hierunter).

    Für das gesamte Gebiet ohne Ausnahmen gilt: 

    - Alle Geflügelhalter haben im Bestandsregister ergänzende Aufzeichnungen über Verendungsfälle und die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.

    - Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten.

    - Die Fütterung von Wildvögeln – mit Ausnahme von Singvögeln – ist weiterhin verboten.

    - Die bereits angeordneten zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin im gesamten Gebiet des Landkreises Schweinfurt.

    Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat online ein Merkblatt für Geflügelhalter veröffentlicht. Darin finden sich entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen. Auch das Landratsamt Schweinfurt hat empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen online zusammengestellt: www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles.

    Dokumente zum Download im ÜberblickWichtige Informationen können online über die Website des Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgerufen werden, unter www.lgl.bayern.de. Außerdem stellt das Friedrich-Löffler-Institut ergänzende Informationen rund um das Thema Geflügelpest über die Website www.fli.de/de/aktuelles zur Verfügung. Über die Website des Landratsamts Schweinfurt können zudem relevante Dokumente heruntergeladen werden, zum Beispiel das Anmeldeformular für Geflügelhaltungen, das Merkblatt für Geflügelhalter, Bestandsregister für Geflügel sowie ein Informationsblatt für Hobby-Hühnerhaltung. Zusätzlich stellt das FLI Übersichtskarten online zur Verfügung, über die bisher festgestellte Geflügelpest-Fälle in Deutschland und Europa nachvollzogen werden können.Quelle: Landratsamt

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