Die Zahl der Urnenbestattungen hat in Stadtlauringen immer mehr zugenommen. Die Ruhefrist für Urnen beträgt derzeit zehn Jahre, wie Bürgermeister Friedel Heckenlauer den Gemeinderat informierte. Während bei der Erdbestattung nach Ablauf der Ruhefrist kein weiterer Eingriff in die Totenruhe nötig ist, stelle sich dies bei der Beisetzung einer Metallurne anders dar. Diese überdauere die Jahre in unverändertem Zustand.
Um künftig die Probleme, die sich aus der Beständigkeit von Metallurnen ergeben, zu vermeiden, hat die Verwaltung die Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen vorgeschlagen. Diese lösen sich bis zum Ablauf der Ruhefrist vollständig auf. Auch Pfarrer Eugen Daigeler hat laut Heckenlauer keine Einwände, weshalb das Gremium dem Vorschlag einstimmig folgte.
Der Inhalt der Metallurnen muss nach Ablauf der Ruhefrist laut Friedhofssatzung „schicklich beseitigt“ werden, antwortete der Bürgermeister auf eine Frage von Markus Kohlhepp. Dafür muss auf dem Friedhof eine gesonderte Stelle ausgewiesen werden.