Übermäßig zaungesichert ist das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) offenbar nicht. Das hat ein 26-jähriger Arbeitsloser eindrucksvoll unter Beweis gestellt, als er am 2. Mai 2014 gleich zwei Zäune des KKG überwand und so auf das Kraftwerksgelände gelangte. Wachleute hatte er aufgefordert, den Reaktor umgehend abzuschalten. Jetzt musste er sich wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung verantworten.
Das Motiv für den Arbeitslosen aus dem Nachbardorf: Er wollte die Abschaltung des KKG erzwingen. Zunächst war der junge Mann über den so genannten Demonstrationszaun geklettert – eine wenig anspruchsvolle Hürde. Danach machte er sich, wie die Ermittler seinerzeit feststellten, auf den Weg zur Werkwache und forderte die Wachleute auf, das Atomkraftwerk umgehend abzuschalten. Es müsse sofort evakuiert werden. Als sie ihn festhalten wollten, flüchtete er. Dabei überstieg er einen weiteren mit Nato-Stacheldraht gesicherten Doppelzaun und stürzte über zwei Meter in die Tiefe.
Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes konnten den Flüchtenden nach einem Gerangel festsetzen. Dabei wurden zwei Wachleute verletzt. Bei dem 26-Jährigen fanden Polizisten ein Messer. Weil der Überwinder der KKG-Hürden einen verwirrten Eindruck gemacht hat, wurde er ins Bezirkskrankenhaus gebracht. Vor dem Amtsgericht wurde gutachterlich festgestellt, dass der Klettermaxe voll schuldfähig ist. Für diese rechtswidrige Aktion – Körperverletzung und Hausfriedensbruch – hatte die Justiz einen Strafbefehl über 1000 Euro erlassen, gegen den der Arbeitslose Einspruch einlegte. Folglich kam es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Nachdem zehn Zeugen gehört worden waren, zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück, womit der Strafbefehl rechtskräftig wurde.