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SCHWEINFURT: Grüner Markt wird Kurzparkzone

SCHWEINFURT

Grüner Markt wird Kurzparkzone

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    Der Grüne Markt wird zur Kurzparkzone: Ab dem 13. September darf man hier nicht länger als zwei Stunden stehen...
    Der Grüne Markt wird zur Kurzparkzone: Ab dem 13. September darf man hier nicht länger als zwei Stunden stehen... Foto: Foto: Holger Laschka

    (hl) Eine kleine Überraschung hält die Stadt Schweinfurt an diesem Dienstag zum Schuljahresbeginn für so manchen Besucher der Ludwig-Erhard-Berufsschule oder der nahe gelegenen Gymnasien bereit. Sie steht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Eröffnung des Campus II der Fachhochschule, der am 1. Oktober mit Beginn des Wintersemesters so richtig seinen Betrieb aufnehmen wird. Die dort am Grünen Markt bislang vorgehaltenen rund 90 Dauerparkplätze sind ab dem 13. September Kurzparkzone, Fahrzeuge können dort mit blauer Parkscheibe nur noch bis maximal zwei Stunden abgestellt werden.

    Für den zuständigen Ordnungsreferenten Jürgen Montag ist der Grüne Markt „nur Teil eines Problems, das wir in dem gesamten Quartier bis hin zur Kunsthalle haben“. Immer mehr Dauerparker blockierten tagsüber den zur Verfügung stehenden Parkraum, Anwohner und auch Einkaufspendler fänden kaum noch Stellplätze. „Das wird nun durch die Schließung des Parkhauses Hadergasse noch verschlimmert“, so Montag. Er glaubt, dass es durch die Maßnahme am Grünen Markt möglicherweise zu Verschiebungen bis hin zum Volksfestplatz kommen könne – „das sind in Schweinfurt ja alles keine Entfernungen.“ Montag bringt auch die gute ÖPNV-Versorgung von dort aus ins Gespräch. Allerdings haben die Stadtwerke Schweinfurt ihr klassisches „Park-&-Ride-Angebot“ mit entsprechenden Sondertarifen schon vor einigen Jahren eingestellt. Die Haltestellen Volksfestplatz und Florian-Geyer-Straße werden indes nach wie vor von mehreren Linien angesteuert.

    Die Anwohner rund um den Grünen Markt haben ab sofort die Möglichkeit, beim Bürgerservice oder direkt im Amt für Öffentliche Ordnung Anträge auf Bewohnerparkausweise zu stellen. Diese werden zum Preis von 30,70 Euro jeweils für ein Jahr ausgegeben und beinhalten zwar kein „verbrieftes Recht“ auf einen Parkplatz, aber immerhin wieder die Möglichkeit zum Dauerparken.

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