Mit üblen Tricks und offenbar auch mit dreisten Lügen haben zwei Männer aus Nürnberg, 24 und 32 Jahre alt, versucht, einem 41-Jährigen aus dem Landkreis Schweinfurt seinen elf Jahre alten Geländewagen mit 220 000 Kilometer auf dem Tacho und ganz speziellen Anbauten billigst abzukaufen. Plötzlich war der eine schon mit dem Auto und zugehörigen Papieren weg – und der zweite auch, weil er noch fehlendes Geld bei der Bank holen wollte. Später verbrannte dieser auch noch den Kaufvertrag.
Eine Schweinfurter Amtsrichterin verurteilte die beiden nun nach gut dreistündiger Verhandlung wegen gemeinsamen Betrugs und Urkundenunterdrückung: den Jüngeren zu 8000 Euro Geldstrafe und den Älteren, insbesondere wegen seiner Latte einschlägiger Vorstrafen, zu acht Monaten Haft – ohne Bewährung.
Ende Juni 2012: Der 41-jährige Speditionskaufmann will seinen Nissan Pajero, Drei-Liter-Diesel, Ansaugstutzen, Seilwinde, spezieller Dachgepäckträger und Dachzelt, verkaufen. Er findet ein Kärtchen mit Handynummer am Auto, ruft an. Es meldet sich ein Herr „Lenz“, der Interesse bekundet. Am nächsten Tag ist er schon da, mit dem jüngeren Begleiter, der nun als Kaufinteressent auftritt. Den angeblichen Herrn Lenz erkennt der Nissan-Besitzer als den 32-jährigen Angeklagten, der in Wahrheit ganz anders heißt.
4700 Euro wird zunächst als Kaufpreis ausgemacht, dann 3850 Euro – aber ohne Seilwinde, Gepäckträger und Dachzelt. Der 41-Jährige fertigt handschriftlich einen Kaufvertrag. Käufer soll „Lenz“ sein – keiner der beiden heißt so. Fürs Wegschrauben der Anbauten, die ja nicht im Preis enthalten sind, haben die Käufer keine Zeit, sie haben's furchtbar eilig und wollen diese angeblich später zurückbringen. Plötzlich ist der Ältere mit Auto und allen Papieren schon unterwegs nach Nürnberg. Der Jüngere will noch Geld von der Bank holen. „Da waren sie auf einmal beide weg“, sagt der Autoverkäufer, „ich dachte mir, das Auto ist schon auf dem Weg nach Polen.“
Er setzte sich aufs Motorrad, fährt Richtung Nürnberg – kehrt aber wieder um, als er sein Auto auf der Autobahn nicht entdecken kann. Als er zurückkommt, ist der Jüngere mit dem fehlenden Geld da – und will den Kaufvertrag noch einmal sehen. Als er ihn in der Hand hat, zerreißt und verbrennt er ihn. Er will jetzt lediglich 2500 Euro als Kaufpreis reinschreiben – wegen des Zolls oder aus Steuergründen.
Der 41-Jährige geht darauf ein, um überhaupt noch ein Verkaufsdokument zu besitzen. Jetzt steht nicht mehr „Lenz“ als Käufer im Vertrag, sondern der echte Name des 32-Jährigen – und der Ältere meldet diesem telefonisch, der Nissan Pajero habe gerade einen Motorschaden erlitten, er stehe in der Werkstatt und der Motor sei schon ausgebaut. Da ist dem Verkäufer endgültig klar, dass mit dem Deal etwas ganz falsch läuft.
Einen Teil des Verkaufspreises hat der 41-Jährige ja, nicht aber die Aufbauten, deren Wert er auf mindestens 2500 Euro schätzt. Er informiert die Polizei. Am selben Tag noch oder am Tag darauf sieht der 41-Jährige seinen betagten Geländewagen von einem Nürnberger Händler mit allem speziellen Zubehör im Internetportal „mobile.de“ eingestellt – zum „Mondpreis“ von 12 000 Euro. Der Anwalt des 32-jährigen Käufers behauptet, dieser habe keine Verkaufsabsicht gehabt, sondern nur mal testen wollen, was der Markt so hergibt.
Das glaubt nun weder der Anklagevertreter, noch die Amtsrichterin. Zu hanebüchen erscheinen die Ausreden und Erklärungsversuche beider – zunächst für die falsche Identität („Lenz“), dann für die Vernichtung des ersten Kaufvertrages und Erstellung eines zweiten mit geringerem Preis, schließlich die überhastete Abfahrt des Älteren mit Wagen und Papieren, der erlogene Motorschaden, die umgehende Inserierung des Wagens auf „mobile.de“ mit allen Aufbauten, die ausdrücklich nicht mitverkauft waren.
Schließlich stellt sich bei der Verhandlung noch heraus, dass beide Stiefbrüder sind; dass der Ältere früher selbst Autohändler war und wegen Betrugs mehrfach vorbestraft ist; dass er in diesem Fall aber nur als gering entlohnter „Praktikant“ der „Autopfleger“ und „Fahrer“ des Jüngeren gewesen sein soll – obwohl er laut des Nissan-Eigentümers sich telefonisch als der Kaufinteressent „Lenz“ ausgegeben hatte.
Am Ende wird auch dank der Mithilfe der Nürnberger Polizei der Verkauf komplett rückabgewickelt. Den gemeinschaftlichen Betrug und die „Urkundenunterdrückung“ sieht die Amtsrichterin gleichwohl als erwiesen an. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.