Für vom Hochwasser betroffene Menschen in Bayern treten Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs in Kraft. Die Schweinfurter Verbraucherzentrale gibt einen Überblick und berät Betroffene kostenlos zur staatlichen Unterstützung. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale entnommen.
Betroffene des Hochwassers in Bayern können bei der Beantragung von Fördermitteln beim Heizungstausch von Ausnahmeregelungen profitieren. Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, weiß die Schweinfurter Verbraucherzentrale. Sie informiert Betroffene auch über Fördermöglichkeiten.
Kombinationen sind möglich
Die Ausnahmen im Detail: Mindestnutzungsdauer: Häufig wurde durch das Hochwasser eine bereits geförderte Heizung beschädigt oder zerstört. Ist dies der Fall, können Eigentümer bereits vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer einen Antrag für eine erneute Heizungsförderung stellen.
Klimageschwindigkeitsbonus: Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn die Heizung beschädigt oder zerstört ist. Im Normalfall muss die Heizung noch intakt und funktionsfähig sein. Antragstellende müssen eine Erklärung vorhalten, in der sie versichern, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
Kumulierungsgrenze: Eine Kombination der KfW-Förderungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für Hochwasser-Betroffene bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.
Die Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für die KfW-Programme "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" und "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)". Auch bei weiteren Fragen zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle hilft die Energieberatung der Schweinfurter Verbraucherzentrale. Unter der kostenfreien Hotline Tel. (0800) 809 802 400 sowie auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/kostenfreie-energieberatung-fuer-flutopfer-96197 können Betroffene des Hochwassers eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind. So werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt.