(hb) Die Stadt Schweinfurt erinnert an die Anleinpflicht von Hunden im Stadtgebiet.
Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimeter sind im Bereich der Innenstadt, an Bushaltestellen und in Menschenansammlungen an die Leine zu nehmen.
In öffentlichen Anlagen sind alle Hunde generell an die Leine zu nehmen. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
Für besondere städtische Anlagen, wie Baggersee oder Wildpark An den Eichen, gelten gesonderte Regeln. In der Naherholungsanlage Baggersee ist vom 1. April bis 30. September das Mitführen von Hunden generell verboten. Ebenso ist es ganzjährig untersagt, Hunde frei laufen oder baden zu lassen.
Im Wildpark An den Eichen sind Hunde generell anzuleinen.