Für das neue "Gewerbegebiet östlich der Staatsstraße 2272" wird es keinen zusätzlichen, unterirdischen Löschwasserbehälter geben. Die Berechnungen zeigten dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung, dass die vorhandenen Wasserkapazitäten mehr als ausreichend für den Fall eines Brandes sind.
Das Planungsbüro hatte auf Wunsch des Gemeinderats noch einmal berechnet, dass die geplanten Leitungen genug Löschwasser herbeischaffen können und auch noch ein Puffer da sei, erläuterte auf Nachfrage der Redaktion der Geschäftsleiter der Gemeinde Sennfeld, Thomas Wagenhäuser. Zudem gebe es in etwa 300 Metern Entfernung vom neuen Gewerbegebiet, in der Handwerkerstraße, bereits einen Löschwasserbehälter. Im Notfall wäre zudem auch der Teich am Rand des Gewerbegebiets nutzbar. Deshalb beschloss der Gemeinderat, auf einen unterirdischen Löschwasserbehälter zu verzichten.
Einverstanden war das Gremium mit einer Nutzungsänderung im Gewerbegebiet in der Max-Planck-Straße. Dort soll ein Showroom zu einer Zubereitungskantine umgebaut werden. Ebenfalls keine Einwände gab es zu einer Stellplatzänderung an einem bereits erfolgten Neubau von zwei Doppelhaushälften mit einer zusätzlichen Wohneinheit.
Antrag wurde zurückgestellt
Zurückgestellt wurde laut Wagenhäuser der Tagesordnungspunkt einer Entschädigung von Geräte- und Jugendwarten bei der Freiwilligen Feuerwehr. Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz kann diese gezahlt werden, wenn Feuerwehrleute regelmäßig über das übliche Maß hinaus Dienst leisten. Das sei ein Zeichen der Anerkennung und diene der Motivation. Der Gemeinderat wollte dazu auch die Meinung des Feuerwehrkommandanten hören und vertagte den Punkt.