Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Röthlein: Keine Befreiungen für bestehende Garage in Röthlein

Röthlein

Keine Befreiungen für bestehende Garage in Röthlein

    • |
    • |

    Die aktuelle Gemeinderatssitzung unter der Leitung vom zweiten Bürgermeister Martin Weth, der kurzfristig für Bürgermeister Peter Gehring eingesprungen ist, startete gleich mit einem kontroversen Thema. Auf der Agenda standen mehrere Baugesuche, darunter die nachträgliche Befreiung einer bereits bestehenden Doppelgarage mit anschließendem Gerätestellplatz im Röthlein.

    Kurz zur Erläuterung: Im dortigen Baugebiet "Am Elmuß II sind rechtsverbindlich ein Satteldach mit einer Dachneigung von 46-53° und einer Eindeckung mit naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen vorgeschrieben. Die bestehende Flachdach-Garage erfüllt keine dieser Vorgaben und wie Geschäftsleiter Simon Göbel ausführte, gibt es bis dato keine vergleichbaren Bezugsfälle. Anders sieht die Lage bei dem getrennt zu behandelnden Gerätestellplatz aus. Dort werden zwar die gleichen Befreiungen erforderlich, doch die wurden vom Gemeinderat in ähnlichen Fällen schon mehrfach erteilt. Göbel verlas in diesem Zusammenhang die schriftlichen Erläuterungen des Bauherren, in denen er den Bau der Flachdachgarage aus verschiedenen Gründen von unverhältnismäßig hohen Kosten bis hin zu Statik und Schattenwurf rechtfertigte.

    Fehler des Bauherren?

    Eine schwierige Entscheidung, so der Tenor im Rat, schließlich würde ein Bezugsfall geschaffen werden, der andere benachteilige, die sich an die Vorgaben im Bebauungsplan gehalten haben. Doch in diesem Fall, stellt Martina Braum klar, wurde "etwas hingestellt", für das - so der Geschäftsleiter - sämtliche öffentlich-rechtlichen Genehmigungen fehlen. Der Fehler liegt also laut Petra Jakob eindeutig beim Bauherren. Erschwerend kam hinzu, dass letztes Jahr bereits drei bestehende Flachdachgaragen im Gemeinderat keine Befreiungen erhielten. Daher entschied sich das Gremium erneut mehrheitlich (10:3) gegen die Erteilung einer nachträglichen Befreiung; für den Gerätestellplatz dagegen gab es (9:4) grünes Licht. Martina Braum plädierte abschließend für eine Prüfung von möglichen ähnlichen Fällen in den neuen Baugebieten.

    Anders sah die Sachlage dann bei der Bauvoranfrage für die geplanten Errichtung einer Solaranlage auf einer bestehenden Fertiggarage aus. Das Vorhaben "Am Auwald" wurde im Gemeinderat bereits ablehnend behandelt, doch nun hat der Bauherr in seiner erneuten Anfrage die Anregungen aus dem Gremium berücksichtigt und das Solardach in Sattelform an die Umgebungsbebauung angepasst. Das machte wohl, wie es Bernd Wehner beschrieb, den Unterschied und so genehmigte das Gremium mehrheitlich das Vorhaben mit der Auflage, dass bei einer Demontage der PV-Anlage dann ein Satteldach errichtet werden muss, zusätzlich wurde die Firstrichtung befreit. Darüber hinaus wurde in Röthlein ein Stabmattenzaun genehmigt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden