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Wipfeld: Kinderbetreuung für Quereinsteiger und Bauberatung

Wipfeld

Kinderbetreuung für Quereinsteiger und Bauberatung

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    Während sich andere beim Altweiberfasching vergnügten, hatte der Wipfelder Gemeinderat wichtige Entscheidungen zu treffen. Das Gremium blieb allerdings von der Faschingssause nicht ganz verschont, mit lautem Helau schlängelte sich nämlich ganz unverhofft ein kurzer, dafür umso fröhlicherer weiblicher Gaudiwurm durch die Sitzungssaal und warf mit Kamellen um sich.

    Auf der Tagesordnung standen diesmal die Regionalplanung, die Innenentwicklung und die neuen Möglichkeiten im Bereich der Kindergartenpersonalakquise. Den Auftakt machte die Neuausrichtung des Regionalplans. Wipfeld, von jeher nicht als zentraler Ort der Grundversorgung eingestuft, betrifft das weniger, den verwaltungsgemeinschaftlichen Partner Schwanfeld umso mehr. Das trug nämlich bis dato den Titel "Kleinzentrum", doch der wurde im aktualisierten Landesentwicklungsprogramm gestrichen, da Schwanfeld die erhöhten Anforderungen an das neu definierte "Grundzentrum" nicht mehr erfüllt (wir berichteten).

    Es verliert so den wichtigen Zentralitätsstatus, wird aber wohl mit dem Passus "ergänzender Versorgungsort" versehen. Wie Bürgermeister Tobias Blesch abschließend feststellte, nimmt Wipfeld die Neuausrichtung des Regionalplans und die damit verbundene Veränderung für Schwanfeld zur Kenntnis, inkludiert aber einen Appell an den Regionalplanungsverband Main-Rhön und den Gesetzesgeber, auch im ländlichen Raum abseits von Ballungszentren für gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Angebote der Grundversorgung sicherzustellen.

    Der Landkreis hat sein Innenentwicklungskonzept für 2023 auf den Weg gebracht – mit neuer Förderkulisse, aber grundsätzlich bekannten Inhalten. Im Rahmen einer Ko-Finanzierung soll die Erstbauberatung in Altort- und Siedlungsbereichen gefördert werden, die in Wipfeld bereits gut angenommen wurde. Ausgeschlossen sind im neuen Konzept – so Blesch – zwar Beratungsgespräche im Altort, die über die Städtebauförderung abgedeckt sind, doch wird eine Bauberatung nun auch für Gebäude im Siedlungsbereich angeboten, die mindestens 60 Jahre alt sind.

    Bauliches Mindestalter von 60 Jahren

    Darüber hinaus werden auch "Umbau-, Sanierung- und Entsorgungsmaßnahmen in Altort- und Siedlungsbereichen" gefördert; auch hier gilt ein bauliches Mindestalter von 60 Jahren. Zusätzlich gibt es Boni für die Wiederverwendung und -verwertung vorhandener Ressourcen, Wasserrückhaltung, Einhaltung von Energie-Standards und die Minderung von Barrieren. Das Projekt läuft fünf Jahre, die Teilnahme kostet die Gemeinde einmalig 1238 Euro.

    Weiter ging es mit dem möglichen Einstieg in eine modulare Ausbildung für die Kindertagesbetreuung. In fünf Modulen, die in drei Blöcke unterteilt sind, können neuerdings im Quereinstieg Qualifikationen erlangt werden, die in allen bayerischen Kindertageseinrichtungen und im schulischen Ganztag anerkannt sind. Schon nach sechs Monaten ist eine Qualifikation zur Assistenzkraft möglich, nach weiteren zwölf Monaten zur Ergänzungskraft und nach zusätzlichen 15 Monaten zur pädagogischen Fachkraft.

    Während der Weiterbildung ist bereits parallel eine Arbeit in Kita oder im schulischen Ganztag möglich. Das Ganze ist interessant, wie das Gremium feststellte, sorgt aber auch für Fragen. Kann während der Ausbildung Bafög beantragt werden und wie können die Ausgebildeten im Anschluss an die Gemeinde gebunden werden? Laut Blesch ist wohl eine Förderung über das "Gute-Kita-Gesetz" möglich; Anfragen für diese Ausbildung sind in der Verwaltung bereits eingegangen. Das Thema – so der allgemeine Tenor im Rat – wird also weiterverfolgt.

    Abschließend informierte der Bürgermeister, dass sich Wipfeld der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit" angeschlossen hat – bis dato übrigens als einzige im Landkreis. 

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