Wieder hat eine Familie anwaltschaftlichen Beistand und den der Presse bemühen müssen, um die Familienkasse Schweinfurt zur flotteren Bearbeitung eines Einspruchs zu bewegen. Das zunächst teilweise ans Landratsam Haßberge „abgezweigte“ und später ganz eingestellte Kindergeld für den behinderten 26-jährigen Sohn David Griffin ist der Wülflinger Familie Trapp am 20. Dezember komplett nachgezahlt worden: 1629,30 Euro. Einspruch gegen die Abzweigung von 68 Euro hatte Margit Trapp am 20. Februar eingelegt.
Auf diesen Einspruch der Familie hat die Familienkasse nie reagiert. Sie wurde vielmehr mit Schreiben vom 8. Juli zum Einspruchsverfahren des Landratsamtes Haßberge zugezogen, das ebenfalls Einspruch gegen die Familienkasse-Entscheidung eingelegt hatte. Dem Landratsamt waren die monatlich abgezweigten 68,26 Euro von Davids Kindergeld zu wenig.
Gleichzeitig zahlte die Kindergeldkasse „bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes“ gar nichts mehr – weder an die Familie Trapp, noch ans Landratsamt als Träger der Grundsicherungsleistung für David. Begründung auf Anfrage dieser Zeitung: Weder vom Amt noch von der Familie seien „neue Unterlagen oder Beweismittel nachgereicht“ worden. Damit seien „weitere mögliche Überzahlungen vermieden“ worden, weil zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen sei, „ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Auszahlung an Frau Trapp besteht“.
Für Rechtsanwältin Martina Walter, welche die Familie daraufhin eingeschaltet hat, eine abstruse Auffassung. Sie forderte am 24. Juli Akteneinsicht und die Auszahlung des Kindergeldes zumindest in der bereits reduzierten Höhe von rund 115 Euro. Die völlige Einstellung sei nicht gerechtfertigt. Denn zum einen stehe „schon heute fest, dass nicht das gesamte Kindergeld an das Landratsamt Haßberge abgezweigt werden darf“. Zum anderen sei von der Familienkasse keine zeitnahe Entscheidung zu erwarten. Ein Verzicht auf das Kindergeld sei der Familie nicht zuzumuten.
Die Familienkasse Schweinfurt berührte das nicht. Sie gewährte zwar gnädigerweise Akteneinsicht, obgleich sie das ihrer Meinung nach gar nicht müsste, das Kindergeld behielt sie weiter komplett ein.
Auch als die Anwältin mit einer zusätzlichen detaillierten Kostenaufstellung im Schreiben vom 3. November und den belegen in Kopie nachwies, dass die Familie Hunderte Euro für ihren behinderten Sohn – für Schuherhöhungen, eine Brille, Zuzahlungen, Ausflüge mit der „Lebenshilfe“, Fahrten zu Ärzten und Kliniken etwa in Heidelberg und vieles mehr – und so Unterhaltsleistungen der Familie mindestens in der Kindergeldhöhe von 184 Euro nachwiese, geschah weitere vier Wochen lang nichts.
Am 6. Dezember mahnte Martina Walter eine Entscheidung über den Einspruch der Mandantin gegen den Bescheid vom Januar bis spätestens 30. Dezember an und drohte, andernfalls Untätigkeitsklage zu erheben. Das bewirkt, wie eine Reihe von Fälle bisher beweisen, meistens auch nicht viel. Wenige Tage später erinnerte sich Margit Trapp an einen jüngst von dieser Zeitung veröffentlichten ähnlich gelagerten Fall.
Nach der Konfrontation des Familienkasse-Direktion in Nürnberg mit der Causa Trapp/Griffin ging's tatsächlich wieder einmal schnell. Am 13. Dezember wurde endlich entschieden mit dem Ergebnis, dass der Familie das komplette Kindergeld zusteht. Am 19. Dezember wurde es angewiesen und tags drauf ging die Nachzahlung von 1629 Euro auf dem Konto ein, so Margit Trapp. Allerdings hat die Familie 500 Euro für Anwaltskosten aufgewendet, die ihr weder die Rechtsschutzversicherung, noch die Familienkasse Schweinfurt ersetzen wird.
Der Leiter des Direktionsbüros der Familienkasse, Stefan Arold, weist darauf hin, dass die Abzweigung nicht von der Familienkasse initiiert wurde, sondern von der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Haßberge. Dass zwischen dem Einspruch der Familie und der Reaktion der Familienkasse Schweinfurt so viel Zeit verstrichen ist, bewertet Arold aber als „Versäumnis“ und entschuldigt sich dafür, für die völlige Einstellung der Zahlung allerdings nicht.