Der Betreiber eines Viehhandels und einer Metzgerei aus dem Landkreis Schweinfurt musste sich vor dem Amtsgericht Schweinfurt wegen des fahrlässigen Inverkehrbringens eines nicht sicheren Lebensmittels verantworten. Gegen einen Strafbefehl, mit dem das Gericht eine Geldstrafe gegen ihn verhängt hatte, hatte der Unternehmer Einspruch eingelegt.
Schweinfurt