Wer einen Patienten im Krankenhaus St. Josef besuchen möchte, der muss sich seit 12. November an strengere Zugangsregeln halten. Notfallpatienten werden bei der Einlieferung ins Krankenhaus getestet.
Für alle Besucher gilt bis auf weiteres die 2G-Regel. Das heißt: Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, dürfen das Krankenhaus betreten. Ausnahmen gelten für Sterbende, die Palliativstation und die Geburtsstation.
Für Patienten mit geplanten Behandlungen – ambulant wie stationär – gilt 3G-plus: geimpft, genesen oder PCR-getestet. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Für alle, die sich im Krankenhaus aufhalten, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Diese muss auch in den Patienten- und Behandlungszimmern getragen werden. Patienten mit stationärem Aufenthalt dürfen pro Tag nur einen Besucher für eine Stunde empfangen.
Besuchsregeln für die Geburtshilfestation:
• Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.
• Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station dürfen die Mütter und Neugeborenen nur von einer im Vorfeld bestimmten Bezugsperson (in der Regel der Vater) besucht werden. Für diese gilt 3G-plus.
• Aufnahmegespräche: Es gilt 3G-plus.
• Kreissaalführungen werden aktuell nicht angeboten.
• Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.
Besuchsregeln für die Palliativstation:
• Jeder Patient darf zwei Mal täglich Besuch empfangen – eine Person am Vormittag und eine weitere am Nachmittag. Die Besucherzahl ist auf maximal sechs fest benannte Personen begrenzt.
• Für alle Besucher gilt 3G-plus.
Besuchsregeln für Sterbende werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt.