Am 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Wer in Zukunft eine bestehende Heizung austauscht, muss seine neue Anlage ab 2029 anteilig klimaneutral betreiben können. Die Schweinfurter Verbraucherzentrale warnt Privathaushalte in einer Pressemitteilung, der auch folgende Information entnommen sind, davor, beim Austausch auf Wasserstoff zu setzen.
Schweinfurt