Wenn's in den Hafen der Ehe geht, sind sich die Partner einig, wenn statt des Bundes fürs Leben ein Bündnis auf Zeit draus wurde, herrscht meistens Einigkeit einen Schlussstrich zu ziehen: Von 93 Scheidungsanträgen in Schweinfurt wurden 2014 von den Betroffenen 91,40 Prozent im gegenseitigen Einverständnis gestellt, dass es so nicht weitergehen kann. Die absolute Zahl der Scheidungen liegt damit um 16 niedriger als 2013. Was voll im Bayerntrend ist, da sank die Zahl der Scheidungen um 334 von 24 797 auf 24 463.
Die Zeiten ändern sich. Für Bayern ist jetzt erstmals mit der Tradition vorbei, dass Frauen eher den Schlussstrich ziehen als Männer: 2014 kamen 49,21 Prozent und damit weniger als die Hälfte der Scheidungsanträge mit oder ohne Zustimmung des Mannes von Frauen, wie die neuesten Zahlen des Landesamtes für Statistik sagen. Im Jahr 2000 waren es noch fast 58 Prozent gewesen. In Schweinfurt kamen 46,24 Prozent der Anträge von Frauen (Jahr 2000: 56,07 Prozent).
Schlüsseln wir's auf, dann stellten in 40 Fällen in Schweinfurt die Frauen den Scheidungsantrag mit Zustimmung des Mannes, in drei Fällen ohne. Bei den Männern hatten 45 Antragsteller die Zustimmung der Frau, einer nicht. Und in vier Fällen stellte das Noch-Ehepaar gleich gemeinsam den Antrag, Ex-Ehepaar zu werden.
Wer 2014 wieder Single wurde, hat die Scheidung meist 2013 beantragt. Meist, denn die Regeltrennungszeit beträgt laut Gesetz ein Jahr. In Juristen-Deutsch: „Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Ehescheidung zustimmt“, so regelt's Paragraph 1566 BGB. Widerstand ist zwecklos, wird aber trotzdem immer wieder praktiziert.
Nach drei Jahren ist Schluss
Wer will, kann die Trennung noch zwei Jahre verhindern: Widerspricht ein Ehegatte der Ehescheidung nach Ablauf des Trennungsjahrs und findet er einen Richter, der keine Tatsachen feststellen kann, die dafür sprechen, dass die Ehe gescheitert ist, kann eine Ehe gegen den Willen eines Ehegatten erst nach drei Jahren geschieden werden, sagt das Gesetz. Aber dann ist endgültig Schluss.
Von den 93 Scheidungen in Schweinfurt erfolgten 68 nach einjähriger Trennung. In 25 Fällen sträubte sich ein Ex-Partner drei Jahre lang, wieder als Single oder alleinerziehende Mutter beziehungsweise alleinerziehender Vater durchs Leben zu gehen.
Sind Kinder da, dann gilt, dass es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt, im Scheidungsverfahren ist deshalb das Sorgerecht kein Thema mehr, das Gericht entscheidet nicht darüber. Es sei denn, einer oder beide Ehegatten beantragen dies ausdrücklich.
Ein ganz traditioneller Grund fürs Ade über alle Altersklassen hinweg ist der Seitensprung in ein- oder mehrfacher Form. Da kann die Silvesterparty leicht zum Beginn der einjährigen Trennungszeit werden, wenn sich Alternativen finden.