Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Gerolzhofen
Icon Pfeil nach unten

Gerolzhofen: Maskenpflicht in Gerolzhofen: Was gilt, wenn Schilder fehlen?

Gerolzhofen

Maskenpflicht in Gerolzhofen: Was gilt, wenn Schilder fehlen?

    • |
    • |
    Hier hat wohl jemand gezeigt, was er von der Maskenpflicht hält: Im Volkachbach in Gerolzhofen, unterhalb der Brücke in der Schallfelder Straße, liegt ein Hinweisschild im Wasser. Eigentlich sollte dies Schild am benachbarten Parkplatz hängen und auf die dort geltende Maskenpflicht hinweisen.
    Hier hat wohl jemand gezeigt, was er von der Maskenpflicht hält: Im Volkachbach in Gerolzhofen, unterhalb der Brücke in der Schallfelder Straße, liegt ein Hinweisschild im Wasser. Eigentlich sollte dies Schild am benachbarten Parkplatz hängen und auf die dort geltende Maskenpflicht hinweisen. Foto: Michael Mößlein

    Eigentlich dürfte man meinen, die seit gut einem halben Jahr geltende Pflicht zum Tragen von Masken in bestimmten öffentlichen Bereichen in Gerolzhofen sollte bei den Menschen längst angekommen sein. Doch dem ist nicht so. Gut zu beobachten ist dies am Gerolzhöfer Friedhof, wo regelmäßig Besucher ohne Masken zu beobachten sind.

    Viele von denen, die ohne Corona-Schutzmasken zu den Gräbern gehen, oder einfach die Abkürzung über den Gottesacker auf dem Weg zum Einkaufen nutzen, fühlen sich dabei im Recht. Grund hierfür ist, dass die Ende Oktober 2020 erstmals an den Eingängen zum Friedhof angebrachten Hinweisschilder dort seit Wochen nicht mehr zu sehen sind. Sie wurden allerdings nicht von Mitarbeitern der Stadt entfernt, sondern vermeintlich von Gegnern der Maskenpflicht unberechtigterweise abgerissen.

    Bürgermeister erkennt keinen Schilder-Zwang

    Ganz gleich, ob an den Eingängen Schilder hängen, oder nicht: Dessen ungeachtet gilt auf dem Friedhof weiter die Maskenpflicht, stellt Bürgermeister Thorsten Wozniak auf Nachfrage dieser Redaktion klar. Er verweist hierbei auf die Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), wonach Menschen auf Begegnungsflächen der Stadt Masken zu tragen haben. Hierzu zählt auch der Friedhof. Auf die fehlenden Hinweisschilder angesprochen, erklärt Wozniak mit Verweis auf die BayIfSMV: "Eine zwingende Beschilderung ist aus meiner Sicht nicht notwendig, aber sinnvoll."

    Für jedermann ersichtlich ist die Maskenpflicht dagegen in weiteren Bereiche in Gerolzhofen, etwa auf dem Marktplatz und im Umfeld der Stadtpfarrkirche oder auf den Parkplätzen von öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen oder der Verwaltungsgemeinschaft. Dort stehen entsprechende Schilder, die Passanten auf die Maskenpflicht hinweisen. Geregelt ist dies durch eine vom Landratsamt Schweinfurt erlassene Allgemeinverfügung auf Basis des BayIfSMV. Diese schreibt neben besagten Bereichen das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen – so die offizieller Bezeichnung – täglich im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr auf allen öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen vor, ergänzt der Bürgermeister. Am Busbahnhof sowie auf dem Marktplatz gilt zudem ein Alkoholverbot.

    "Im Übrigen gilt natürlich in allen unseren Einrichtungen, beispielsweise in der Verwaltung, in der Volkshochschule und in der Stadtbibliothek, Maskenpflicht", erklärt Wozniak.

    Stadt setzt auf mobile Installationen

    Doch wäre es nicht notwendig, zumindest an den Stellen, wo Hinweisschilder regelmäßig verschwinden, wie dem Friedhof, die Schilder möglichst so anzubringen, dass sie nicht einfach abgerissen werden können? Prinzipiell sei dies natürlich möglich, gibt der Bürgermeister zu. Doch aktuell erscheine der Stadt die Lösung mit mobilen Schildern sinnvoller, "trotz eines gewissen Aufwands, den Vandalismus zu kontrollieren und Beschilderungen auszutauschen". Man würde dies aber genau beobachten. Letztlich könnten auch feste, verkehrssicher angebrachte Installationen, mutwillig zerstört werden.

    Für das Überwachen der Maskenpflicht ist laut Wozniak nicht die Stadt zuständig. Dies sei Aufgabe des Ordnungsamtes im Landratsamt sowie der Polizei.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden