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MUSEUM GEORG SCHÄFER: Menzels lange Reise nach Schweinfurt

MUSEUM GEORG SCHÄFER

Menzels lange Reise nach Schweinfurt

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    Erben erheben Ansprüche: „Beati possidentes“ (Die glücklichen Besitzer) – ein Bild von Adolph von Menzel.
    Erben erheben Ansprüche: „Beati possidentes“ (Die glücklichen Besitzer) – ein Bild von Adolph von Menzel. Foto: Foto: Museum Georg Schäfer

    „Beati possidentes“ – so lautet der Titel eines Bildes aus dem Jahr 1888 von Adolph von Menzel. Es gehört zur Sammlung Georg Schäfer. „Beati possidentes“ – glücklich sind die Besitzenden. In Herders Conversations Lexikon von 1854 steht dazu, dass der Spruch sinngemäß darauf anspielt, dass die Besitzenden sich deshalb glücklich schätzen können, weil sie einen Vorteil haben. Egal, ob der Besitz rechtlich erworben ist oder nicht, „sie verlieren ihn im letzteren Falle nicht leicht, in zweifelhaften niemals“.

    Der Ursprung des Spruchs soll im römischen Recht liegen – und er scheint aktueller denn je. So hat der Gurlitt-Bilderfund in München die Diskussion über das Sich-im-Recht-Fühlen in Sachen Kunst sowie über die Provenienzforschung, also die lückenlosen Besitzverhältnisse eines Kunstwerks, neu belebt. Das Bild Menzels hat auch ein wenig mit dem Fall Gurlitt zu tun.

    Das Bild taucht erstmals bei dem Kunsthändler Hermann Pächter in Berlin auf, ein Zeitgenosse Menzels. Nach Angaben der Internet-Datenbank „Lost Art“, eine Einrichtung des Bundes und der Länder für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste in Magdeburg, kommt das Bild in die Sammlung des Bankiers Eduard Ludwig Behrens in Hamburg. 1938 wird es von seinem Enkel George Eduard Behrens an die Kunsthandlung Paffrath in Düsseldorf verkauft. Von dort gelangt es in die Kunsthandlung Franz Resch in Gauting. 1955 erwirbt es Georg Schäfer.

    George Behrens hat seine Familienerbstücke und damit die Menzel-Bilder (er besaß etwa sechs Stück) nicht ganz freiwillig verkauft. 1853 war sein jüdischer Großvater zum evangelischen Glauben übergetreten. Für die Nationalsozialisten ist sein Enkel somit nicht „rein arisch“. Ab 1935 verbietet das NS-Regime, dass „national wertvoller“ Kunstbesitz ausgeführt werden darf. Dazu zählen auch Kunstwerke aus der Behrens-Sammlung.

    Nach Erkenntnissen der Münchner Provenienzforscherin Vanessa Voigt kam George Behrens 1935 in das Kunstkabinett von Hildebrand Gurlitt in Hamburg und bot ihm Gemälde Menzels an, darunter „Beati possidentes“, ebenso „Hochaltar der Damenstiftskirche in München“ und „Prager Synagoge“ – also Werke, die heute in Schweinfurt sind. Hildebrand Gurlitt ist der Vater von Cornelius Gurlitt – Besitzer des Münchner Kunstfunds. Hildebrand Gurlitt hat die Menzel-Bilder laut Voigt unter anderem der Nationalgalerie Berlin und dem Kölner Wallraf-Richartz-Museum zum Kauf angeboten.

    „Beati possidentes“ konnte George Behrens schließlich 1938 nach Düsseldorf verkaufen. 1939 gelang es ihm, nach Belgien zu emigrieren – und später nach Kuba. 2006 nahm die „Erbengemeinschaft nach George Eduard Behrens“ über ihren Anwalt Alessandro Honert (Bologna) Kontakt zur Sammlung-Dr.-Georg-Schäfer-Stiftung auf und machte Ansprüche geltend. Auf Nachfrage teilte Honert mit, dass diese vom Stiftungsvorstand damals zurückgewiesen wurden. Nun werde sich die Erbengemeinschaft erneut an die Stiftung wenden, um zu einer fairen und gerechten Lösung zu kommen. Anlass sei die aktuelle „Gurlitt-Diskussion“ sowie die Hoffnung, dass die Sensibilität für „Lost-Art-Bilder“ gestiegen ist. Honert räumt ein, dass es keinen rechtlichen Anspruch gibt. Die Erben würden einen Vergleich anstreben.

    Fritz Schäfer, Vorstand der Stiftung: „Wir haben schriftlich dem Anwalt die Rechtslage erläutert, das hat er zur Kenntnis genommen.“ Und: „Für kein einziges Werk“ sei ein Rechtsstreit anhängig.

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