Mit dem legendären „Barbados“ hat sich Herrmann Endres einen Namen gemacht. 20 Jahre lang firmierte die Kellerkneipe am Rückert-Bau unter diesem Namen, Showgrößen gaben sich hier ein Stelldichein. 1998 wurde das „Barbados“ zum „Apfelbaum“. Bis 2005 betrieb Endres auch diese Diskothek „ohne nennenswerte Probleme“. Das hat sich geändert, seit der „Apfelbaum“ 2005 „Nightlife“ hieß.
Wegen „vermehrt eingehender Beschwerden“ über nächtliche Ruhestörungen, Verunreinigungen und Vandalismus im Umfeld teilte die Stadt im August 2006 mit, dass ab sofort Schluss sei mit lustig, die Sperrzeit begann um 1.30 Uhr.
Mehrere schriftliche Versuche von Endres und ein Gütetermin beim Amt für öffentliche Ordnung vor kurzem scheiterten. Aus der von Endres als Kompromiss angeregten Öffnung am Wochenende und vor Feiertagen wenigstens bis 3 Uhr wurde nichts. Für Endres ist die Entscheidung „existenzgefährdend“. Es bleibe ihm „ja nichts anderes übrig, als dichtzumachen“. Statt der zuletzt 300 Gäste pro Nacht verlieren sich seinen Angaben zufolge noch maximal 40 Leute im Lokal. „Das rechnet sich nicht“, sagt er.
Die Namensänderung habe auch das Ziel gehabt, amerikanische Gäste anzulocken. Der Erfolg habe ihm Recht gegeben. Im „Nightlife“ selbst habe es nie Ärger gegeben, sagt Endres. Und für Vandalismus und Ruhestörungen im Umfeld seines Lokals könne die Stadt nicht dem „Nightlife“ die Alleinschuld geben. „Wie weit bin ich denn verantwortlich?“, fragt er und meint, dass die kürzlich erfolgte Rück-Umbenennung in „Apfelbaum“ honoriert werden müsse als Beitrag zur Problemlösung. Endres glaubt, die städtischen Auflagen erfüllt zu haben. Er habe Securitykräfte eingesetzt, eine Videoanlage für 6000 Euro installiert. Viele Behauptungen seien auch nicht nachzuweisen. Er könne beispielsweise nichts dafür, wenn im Eingang des Hotels Central ein Betrunkener herumliege. Der könne nicht einfach dem Nightlife zugeordnet werden.
Auch Endres' Rechtsanwältin Christina Hellbach (Kanzlei Hofmann & Beck) hat kein Verständnis für die „entschiedene Vehemenz der Stadt“. Der „Apfelbaum“ spreche eine andere Zielgruppe an als das „Nightlife“, sagt sie. Dass Endres trotz erfüllter Auflagen und geänderten Betriebskonzeptes nicht beweisen dürfe, dass Störungen auch bei Öffnungszeiten bis 3 Uhr nicht auftreten, sei nicht nachvollziehbar, so die Anwältin. Schließlich habe der Gesetzgeber die Sperrzeit im Wesentlichen aufgehoben. Die Stadt ignoriere diese Quasi-Freigabe, indem sie von ihrem Ermessensspielraum keinen Gebrauch mache.
„Die auferlegten Öffnungszeiten kommen einer faktischen Betriebsschließung gleich“, meint die Rechtsanwältin. Die Stadt sieht das anders. Im Bescheid vom Januar 2007, in dem der vorverlegte Sperrzeitbeginn bestätigt wird, heißt es, dass Endres mehrmals aufgefordert worden sei, die Störungen durch Maßnahmen zu verhindern. „Eine Besserung war jedoch nicht eingetreten“, schreibt die Stadt und benennt etwa die Polizei als Quelle. Die Festlegung auf 1.30 Uhr sei der Versuch, den Interessen der Diskothek und der Anwohner auf eine ungestörte Nachtruhe gerecht zu werden, sagt die Stadt.
Der Wirt sieht sich als Opfer der Diskussion um die Sicherheit in Schweinfurt, die die Stadt am Main bundesweit in die Schlagzeilen brachte und dem Chef der hiesigen Polizei einen neuen Arbeitsplatz in München bescherte. „Der Leidtragende bin jetzt ich“, bedauert Endres unter Hinweis auf andere Kneipen, denen die Stadt keine verkürzte Sperrzeit aufgebrummt hat.