"Wir haben keinen Anlass, an der Aussage des Kindes zu zweifeln. Wir schenken ihr uneingeschränkt Glauben." Mit diesen Worten begründete der Vorsitzende Richter der Jugendschutzkammer beim Landgericht Schweinfurt die Entscheidung des Gerichts. Die Kammer folgte im Wesentlichen den Feststellungen der Vorinstanz und verwarf die Berufung.
Schweinfurt