Es waren durchwegs nur Fahrräder im höherwertigen Preissegment, mit teuren Bauteilen, die ins Beuteschema eines 33-Jährigen passten. In fünf Fällen verschaffte sich der Angeklagte, der sich am Amtsgericht Schweinfurt vor dem Schöffengericht dafür verantworten musste, im August 2020 Zugang zu Schweinfurter Garagen und verschlossenen Kellerabteilen. In vier Fällen entwendete er Fahrräder, in einem war ein elektronischer Garagenöffner seine Beute. Gleich beim ersten Coup, in der Nacht auf den 14. August, fielen ihm vier neuwertige Räder in die Hände – Wert mehr als 16 000 Euro. Der in allen Fällen zusammen angerichtete Beute- und Sachschaden liegt bei knapp 30 000 Euro.
Schweinfurt