Das Verwaltungsgericht Würzburg hat der Thüringer Eisenbahn GmbH jüngst per Urteil die Wiederaufnahme eines Güterverkehrs auf der stillgelegten Steigerwaldbahn zwischen Sennfeld und Großlangheim untersagt. Die Frist, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, endet am 10. Februar. Sollte es – wonach es ausschaut – zu keiner Berufung kommen, erlangt das Urteil Rechtskraft. Und spätestens dann dürfte eine seit Jahren schwelende Streitfrage aufflammen: Wie geht es mit der stillgelegten Bahnstrecke weiter?
Gerolzhofen/Schweinfurt