Im April 2021 wurde ein neuer Schritt bei der städtebaulichen Sanierung des Amtsortes gegangen. In der jüngsten Gemeinderatsitzung legte das Ingenieurbüro Perleth (Schweinfurt), ein umfangreiches Materialpaket für die Beschlussfassung durch den Rat vor. Stadtplanerin Christiane Wichmann und Planerin Leonie Kuhn hoben zunächst das vorhandene Potenzial Gochsheims hervor, zeigten danach aber auch städtebauliche und funktionale Mängel auf, die es zu beseitigen gelte.
Sie begründeten, warum das Büro Perleth im Zusammenwirken mit der Gemeinde und der Regierung von Unterfranken das Sanierungsgebiet in der vorliegenden Form abgesteckt hat. Nach der Ortsbegehung im Oktober 2021 und der Erfassung des Ist-Standes beschloss der Gemeinderat im April 2022 die Fortführung. Auch ein Markplatz der Ideen war Grundlage für die Klausurtagung des Gemeinderates im Juli.
Danach wurde das vorläufige Konzept knapp 50 Trägern öffentlicher Belange vorgelegt. Von diesen gaben 29 Stellungnahmen ab, die nun vom Büro Perleth vorgestellt wurden und die Zustimmung des Rates erhielten.
Areale sind nicht deckungsgleich
Der nächste einstimmige Beschluss des Gremiums galt der Billigung der bisherigen Monitoring-Ergebnisse und der Fortschreibung weiterer vorbereitender Untersuchungen zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept. Schließlich wurde auch noch die Sanierungssatzung ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Nicht völlig deckungsgleich sind die Areale der seit 2002 gültigen und der neuen Erhaltungssatzung. Deshalb versagte Edwin Hußlein seine Zustimmung, während 18 Mitglieder den Ausführungen von Planerin Christiane Wichmann folgten. Erfasst sind rund 24 Hektar.
Durch die neu gefassten Satzungen hat Gochsheim die Chance auf eine höhere Förderung (80 statt 60 Prozent), wobei bisher die Bayerische Städtebauförderung griff und künftig das Förderprogramm des Bundes Anwendung findet. Die Mittel aus diesem Programm fließen nur für Kommunen, nicht für private Investoren. Letztere können allerdings bei Investitionen im ausgewiesenen Sanierungsgebiet erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Dies war mit ein Grund für das Vorgehen des Gemeinderates.
30 Maßnahmen stehen im Katalog
Jetzt müssen Planer und Gemeinde zeitnah die Altortsatzung neu fassen. Beispiele aus dem 30 Maßnahmen umfassenden Katalog, der bei der Klausurtagung erstellt wurde: Alte Schmiede, Judenhof, Kirchenumfeld, Gaden, Apostelhaus, barrierefreie oder –arme öffentliche Gebäude und medizinische Einrichtungen, Spielplätze, Ladesäulen für E-Mobile, Alte Schule, AWO-Heim, verschiedene Grünbereiche und Straßensanierungen.
Leerstände sollen reduziert und einer neuen Nutzung zugeführt werden, alte Bausubstanz soll gesichtet, renoviert oder auch in Einzelfällen entfernt werden, um die Wohn- und Arbeitsqualität in der Umgebung zu steigern. Das öffentliche Grün soll vermehrt, die Versiegelung nach Möglichkeit reduziert werden. Maßnahmen zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurden bereits ausgeführt, weitere werden folgen. Wesentliche Flächen der vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen befinden sich in Gemeindebesitz. So können die Maßnahmen nach Paragraf 142 des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Bürgermeister Manuel Kneuer und der Rat bedankten sich beim Planungsbüro Perleth für die bisher geleistete Arbeit. Die Antwort auf die Frage von Dirk Hachtel, wie viel Prozent von den genannten Maßnahmen realisiert werden müssen: Je mehr, desto besser, aber es gibt kein Limit.