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SCHWEINFURT: „Nutte“ ist hier Umgangssprache

SCHWEINFURT

„Nutte“ ist hier Umgangssprache

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    Ein Schweinfurter soll im Sommer letzten Jahres seine Nachbarin als „dreckige Nutte“ und „Affe“ beleidigt sowie behauptet haben, sie schlage Kinder. Wegen Beleidigung musste sich der Mann vor dem Amtsrichter verantworten.

    Die Verteidigerin argumentierte, der Vorwurf der Kindesmisshandlung sei nicht ganz von der Hand zu weisen. Das angebliche Beleidigungsopfer sei bereits wegen einer tätlichen Auseinandersetzung verurteilt worden. Dabei sei ein Kind – wohl unabsichtlich – von einem Stock getroffen worden. Auch hätten die Frau und eine Zeugin ein Eigeninteresse daran, den Angeklagten aus der Wohnung zu drängen. Zu der derben Wortwahl ihres Mandanten sagte sie: „,Nutte‘ war nicht als Beleidigung gemeint, sondern als umgangssprachliche Bezeichnung für Prostituierte.“ Die Frau hatte zugegeben, in diesem Bereich gearbeitet zu haben. Das Wort „dreckig“ sei aber nie gefallen.

    Die Staatsanwältin sagte, dass die Frau kein Kind geschlagen habe und daher dieser Vorwurf falsch sei, was einer Beleidigung gleichkomme. Zudem hätten das Opfer und eine Zeugin diesbezüglich weitgehend übereinstimmende Aussagen gemacht. Da der Angeklagte nicht vorbestraft sei, forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe: 50 Tagessätze a 50 Euro.

    Der Richter folgte jedoch der Argumentation der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei. Es handle sich offensichtlich um einen Nachbarschaftsstreit, in dem verschiedene Interessenslagen gegeneinanderstünden. Er wolle nicht ausschließen, dass der Angeklagte etwas zu dem Streit beigetragen hatte, was aber hier nicht nachgewiesen werden konnte. Der Begriff „Nutte“ sei im vorliegenden Fall keine Beleidigung, sondern ein umgangssprachlicher Ausdruck für Prostituierte. Als solche gearbeitet zu haben, habe die Frau eingeräumt.

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