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Ohrmarken für Schafe und Ziegen

Landkreis Schweinfurt

Ohrmarken für Schafe und Ziegen

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    Schweinfurt Land (gör) Auf eine Neuregelung ab dem 1. April in der Viehverkehrsordnung weist das Veterinäramt Schweinfurt hin: Alle Schafe und Ziegen müssen spätestens sechs Monate nach der Geburt oder vor dem Abtransport aus ihrem Ursprungsbetrieb mit einer speziellen Ohrmarke gekennzeichnet werden.

    Die neuen Marken, die in Bayern nur vom Landesverband Bayrischer Schafhalter zugeteilt werden, müssen neben dem "DE" Länderkürzel auch das Kfz-Kennzeichen des Kreises oder der Stadt aufweisen. Ebenfalls verpflichtend sind die sieben letzten Stellen der Registriernummer, die von der Landwirtschaftsverwaltung vergeben wird (BALIS- Nummer).

    Bis zum 31. März gekennzeichnete Tiere müssen nicht ummarkiert werde. Auch die Tätowierung bleibt eine mögliche Alternative zum Ohrclip, unterliegt aber amtlicher Überwachung und ist zuvor beim Veterinäramt anzuzeigen. Mit der Neuregelung werden auch alle Nummern, die von der Veterinärverwaltung zugeteilt wurden, unzulässig, stattdessen müssen die Registriernummern der Landwirtschaftsverwaltung verwendet werden.

    Zur umfassenden Information über die Änderungen versendet das Veterinäramt in den folgenden Tagen ein Schreiben. Wer diese Mitteilung nicht erhält, ist nicht registriert und wird aufgefordert, sich umgehend unter Tel. (0 97 21) 5 53 10 anzumelden.

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