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GRAFENRHEINFELD/SCHWEINFURT: Osman Çat gewinnt vor Gerichtshof

GRAFENRHEINFELD/SCHWEINFURT

Osman Çat gewinnt vor Gerichtshof

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    (fan) Der Grafenrheinfelder Speditionsunternehmer Osman Çat hat nach 14 Jahren seinen Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen, wie er mitteilt. Demnach war es nicht rechtens, dass das deutsche Arbeitsministerium von seinen Fahrern aus der Türkei ab 1995 plötzlich Visa verlangte. Der Spediteur prozessierte insofern erfolgreich vor mehreren Verwaltungsgerichten und Instanzen, als diese ihm den Einsatz der bisher angestellten Fahrer bis zur Hauptsache-Entscheidung weiter erlaubten.

    Im Januar 2008 gab das Auswärtige Amt plötzlich keine Visa mehr an die Dienstleistungsfahrer – und Çat fuhr, nach seiner Überzeugung auch dadurch bedingt, in die Insolvenz. Am 19. Februar nun urteilte die Erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs, dass es nach Artikel 41, Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, nicht rechtens gewesen sei, den türkischen Fahrern, die für Çats Spedition tätig waren, die Visa zu verweigern. Der Passus besagt: „Die Vertragsparteien werden untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einführen“.

    Çat kündigte dieser Zeitung gegenüber an, die Anwälte der türkischen Fahrer würden Schadensersatzansprüche infolge dieses Urteils prüfen. Er als in der weiteren Folge davon betroffener Unternehmer überlege sich dies ebenfalls. In der türkischen Presse sei das Urteil auf große Resonanz gestoßen, so der Unternehmer, auch sein Telefon und Faxgerät stehe kaum mehr still.

    Sein Sohn habe ein neues Unternehmen „Çat Logistc“ gegründet, das er nun mitaufbauen werde, sagte der 52-Jährige. Über seinen jahrelangen Kampf mit Gerichten und Behörden hat diese Zeitung mehrfach ausführlich berichtet.

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