Der Arbeitslose muss völlig betrunken gewesen sein, als er an einem Mai-Abend in der engen Straße in einer Stadt im Landkreis Schweinfurt die Musik aufdrehte. Wegen Ruhestörung wurde die Polizei gerufen. Als die Streife anrückte und den 44-Jährigen aufforderte die Musik abzustellen oder die Lautstärke zu drosseln, wurde er ausfällig: "Bullen, Schweine" hat er uns genannt, so ein Polizeizeuge vor dem Amtsgericht, "da hör ich schon gar nicht mehr hin."
"Sieg Heil" auf die Straße geplärrt
Dann aber beleidigte er den Beamten mit "Du bist wie Adolf Hitler. Du bist doch der Hitler." Das würde dann schon eine Anzeige geben, beschloss der Polizist. Als sie draußen am Auto waren, rief er deutlich noch zweimal "Sieg Heil". "Das konnten alle in der Straße hören, die das Fenster geöffnet hatten", sagte der Beamte der Amtsrichterin. Vor dieser hatte sich der 44-Jährige wegen Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verantworten. Der Angeklagte bestritt die Tat nicht und hatte sich am Tag danach auch bei dem Beamten auf der Dienststelle entschuldigt, konnte sich aber auch an nichts Konkretes mehr erinnern.
Die Frage stellte sich aber, nach welcher Strafvorschrift der Angeklagte zu verurteilen war. Denn nach Lage der Dinge könnte er nach dem Genuss einer Flasche Wodka und einiger Flaschen Bier derart betrunken gewesen sein, dass er bei der Tat in einem Zustand der Schuldunfähigkeit war. Wieviel Alkohol oder andere berauschende Substanzen er intus hatte, war aber nicht festgestellt worden.
Geldstrafe für den Vollrausch
Nach Lage der Dinge kam also mangels Einsichts- und Schuldfähigkeit eine Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches in Betracht. Die Staatsanwältin stimmte der Richterin zu. Sie forderte für den in der Vergangenheit mehrfach auch einschlägig vorbestraften "Giftler" (Rauschgiftkonsument) eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à zehn Euro. Die Vorsitzende beließ es bei 90 Tagessätzen.
Der reumütige Angeklagte bedankte sich und nahm das Urteil an. Es ist rechtskräftig. "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat", hatte er eingangs beteuert. Er sei überhaupt kein Nazi. Auch der Polizist hatte den Eindruck gewonnen, dass der 44-Jährige eher links eingestellt sein könnte. Die Staatsanwältin meinte, der Volltrunkene habe gegen die Beamten einfach rechtsextreme Sprüche raushauen wollen, aber eben im Vollrausch. 900 Euro kostet ihn die Unverschämtheit trotzdem.