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SCHWEINFURT: Pornografische Fotomontagen: Täter muss zahlen

SCHWEINFURT

Pornografische Fotomontagen: Täter muss zahlen

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    Pornografische Fotomontagen: Täter muss zahlen
    Pornografische Fotomontagen: Täter muss zahlen Foto: Christian Charisius (dpa/Pool)

    Auf der Facebook-Seite einer damals 15-jährigen Bekannten hat sich im Frühherbst letzten Jahres ein 32-jähriger Heizungsbauer aus der Rhön bedient. Er stellte mehrere Fotos von der Minderjährigen auf einen pornografischen Internetblog, kopierte ihr Gesicht in Sex-Szenen. Er forderte ferner andere Nutzer auf, auf Grundlage der normalen Fotos der 15-Jährigen weitere Bilder zu erstellen, die zeigen, wie auf deren Fotos ejakuliert wird, pornografische Fotomontagen zu fertigen oder sexuell anzügliche Kommentare zu den Fotos abzugeben.

    Die Klägerin forderte 12 000 Euro

    Dagegen hatte sich die junge Frau gewehrt und den 32-Jährigen vor dem Landgericht Schweinfurt auf Zahlung einer Entschädigung von 12 000 Euro verklagt. Sie machte die Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend. Darüber hatte diese Redaktion Mitte Dezember 2017 berichtet, als die mündliche Verhandlung vor dem Zivilgericht stattfand.

    An diesem Dienstag ist das Urteil ergangen, das die Pressesprecherin des Landgerichts auf Anfrage mitteilt. Demnach muss der Mann dem Opfer eine Entschädigung von 8000 Euro zahlen. Der Heizungsbauer habe die 15-Jährige durch das Einstellen ihrer Fotos auf dem pornografischen Internetblog in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, nämlich in ihrem Recht am eigenen Bild gemäß Kunsturhebergesetz. Er habe sie aber auch in ihrer Intimsphäre verletzt, indem er andere Nutzer zu den beschriebenen widerwärtigen Handlungen und anzüglichen Kommentaren aufgefordert habe, so der Richter.

    Schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht

    Eine Geldentschädigung stünde der 15-Jährigen wegen des „schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ zu. Auch wenn die Klägerin nicht namentlich genannt werde, müsse sie befürchten, dass Personen aus ihrem sozialen Umfeld im Internet auf die Fotos stoßen und sie erkennen könnten. Der Beklagte, so die Urteilsbegründung, habe hierbei in dem Bewusstsein gehandelt, „dass er durch seine Handlung die Klägerin in einer besonders ekelhaften Art und Weise“ herabwürdige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung dagegen ist möglich vor dem Oberlandesgericht Bamberg.

    Die 15-Jährige war nicht das einzige Opfer

    Laut der Gerichtssprecherin wurde der 32-Jährige wegen ähnlicher Taten zu Lasten weiterer Geschädigter mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Neustadt im letzten Frühjahr rechtskräftig wegen Beleidigung in 14 Fällen, Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und Besitz kinderpornografischer Schriften zur Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Es gebe weitere 16 Geschädigte. Die Forderungen an den 32-Jährigen beliefen sich ursprünglich auf fast 200 000 Euro.

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