Betreiber des Verfahrens sind die Finanzbehörden. Sie haben ins Grundbuch eine so genannte Zwangssicherungs-Hypothek in Höhe von rund einer Million Euro eintragen lassen und die Zwangsvollstreckung beantragt. Solche Hypotheken dienen dazu, eine Forderung zu sichern, in diesem Fall des Finanzamtes. Der Eintrag der Hypothek kann ohne Zustimmung des Schuldners erfolgen. Um welche Art Steuerschuld es sich handelt, war beim Finanzamt erwartungsgemäß nicht zu erfahren. Den Termin hat das Vollstreckungsgericht auf Donnerstag, 16. August, 9 Uhr festgelegt, im dafür möglicherweise zu kleinen Saal im 6. Stock des Iduna-Hochhauses.
SCHWEINFURT