Anfang August 2018: In einem Dorf nahe Schweinfurt begegnen zwei junge Männer – beide gut angetrunken – einer ihnen bekannten 15-jährigen Schülerin, die mit ihrem Fahrrad gerade auf dem Weg nach Hause ist. Sie überreden sie, mit ihnen noch zu einem nahen Spielplatz mitzukommen – ein beliebter Jugendtreff. Der heute 19-Jährige tatscht dem Mädchen plötzlich an die Brust, sie fordert ihn auf, dies zu unterlassen. Er schickt den Kumpel weg, weil er mit der Schülerin reden müsse.
Der Angeklagte als Angeber
Nun wird der junge Mann aufdringlicher, legt seine Hand auf ihr Bein, greift ihr mit der Hand unter die kurze Hose und dringt mit dem Finger zumindest kurze Zeit in die Scheide des Mädchens ein. Dies tut er gegen ihren ausdrücklichen Willen. Dann lässt er die Hose runter, drückt mit der Hand ihren Kopf nach unten und fordert von der 15-Jährigen Oralverkehr. Jetzt spukt sie in seine Richtung, springt auf und rennt nach Hause. So steht es in der Anklageschrift des Staatsanwaltes.
Die junge Frau behält den Vorfall erstmal für sich, vertraut sich später einer Freundin an. Als sie drei Monate danach, bei einer Halloween-Feier, mitbekommt, dass der Angeklagte vor anderen offenbar angegeben hatte, was er auf dem Spielplatz mit dem Mädchen alles gemacht habe, reicht es ihr. Noch in der Nacht erstattet sie Anzeige bei der Polizei in Schweinfurt. Die Ermittlungen laufen an. Ihre Angaben und Zeugenaussagen führen zu dem Strafverfahren vor dem Jugendschöffengericht.
"Strategie, die lügen alle"?
Was sagt der Angeklagte dazu? Alles falsch, den ganzen Vorfall habe es nie gegeben. Warum sollten sich die heute 17-Jährige und drei Zeugen, die wohl seine Angeberei mitbekommen haben, etwas ausdenken? Der Vorsitzende fragt den Angeklagten, ob er bei seiner "Strategie, die lügen alle" bleiben wolle: "Das Risiko ist Ihnen klar, was es heißt, wenn die Geschädigte befragt werden muss?" Auch nach einem Gespräch mit seinem Anwalt bleibt der 19-Jährige dabei, die Anklage stimme nicht.
Dann sagt "die Geschädigte" aus. Sie erinnert sich gut an den späten August-Nachmittag 2018. Der damalige Freund des Angeklagten, der vom Spielplatz wegggeschickt wurde, kann zu den sexuellen Übergriffen zwar nichts sagen, aber er erinnert sich lebhaft an die Wortwahl des Angeklagten, in der er angegeben habe, zu welchen sexuellen Handlungen er die 15-Jährige veranlasst haben will. Er nennt genau jene, die in die Anklage eingeflossen sind. Er sagt auf die Frage des Verteidigers aber auch, der Angeklagte gebe manchmal an und haue Sprüche raus.
Geschädigte "sehr authentisch"
Ein Beamter der Kripo, der die Geschädigte noch in der Nacht befragt hatte, schildert diese als "sehr authentisch". Sie habe Äußerungen des Angeklagten wörtlich zu Protokoll gegeben. Die heute 17-Jährige macht bei ihrer Befragung vor Gericht einen sehr ruhigen, sachlichen Eindruck ohne jeden Belastungseifer gegenüber dem Angeklagten. Sie sagt auch, dass sie durch das Geschehen wohl keine psychischen Schäden erlitten habe.
Der Vorsitzende Richter gibt den rechtlichen Hinweis, dass auch eine versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Betracht komme. Der Prozess wird am Dienstag, 4. März, 9 Uhr, fortgesetzt. Der Angeklagte hat seine Eltern als Zeugen benannt, dass er an dem fraglichen Tag zu der fraglichen Zeit gar nicht auf dem Spielplatz gewesen sein könne.