Nach der Behandlung von Bauanträgen diskutierte der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung vor allem über die Einbeziehung von drei Grundstücken der Gemarkung Gernach in das Flurneuordnungsverfahren Unterspiesheim 5. Das Amt für ländliche Entwicklung hält es für sinnvoll, diese Grundstücke, die im Besitz der Gemeinde sind, in das Verfahren einzubeziehen. Der Vorteil: die Bewirtschaftung dieser Fläche könnte sich dadurch erleichtern.
Das Grundstück liegt zwar an der Gemarkungsgrenze Unterspiesheim-Gernach, eine Änderung der Gemarkungsgrenzen sei aber weder nötig noch geplant, so der Bürgermeister. Diese Initiative komme nicht vom Amt für ländliche Entwicklung, informiert hingegen Frank Mauder, Ortsobmann des Bauernverbandes in Gernach. Unterspiesheimer Landwirte hätten dieses Vorhaben angestoßen. Die Gernacher Landwirte sind nicht einverstanden, dass das derzeit gemeindliche Grundstück künftig aus der Verpachtung in Gernach wegfallen würde.
Leichtere Bearbeitung der Grundstücksfläche
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt beim Amt für ländliche Entwicklung, so Bürgermeister Horst Herbert. Natürlich sei es zu begrüßen, wenn die Grundstückseigentümer mitspielen. Martin Estenfelder, Vorstandsmitglied der Teilnehmergemeinschaft der Unterspiesheimer Flurbereinigung 5 schilderte, dass dieser Gedanke bei der Bodenwertermittlung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens im Gespräch mit Edgar Steger vom Amt für ländliche Entwicklung entstanden sei. Man käme durch die Einbeziehung zu einer rechteckigen Grundstücksfläche, die leichter zu bearbeiten und daher attraktiver sei. Dies sei im gemeindlichen Interesse, so der Bürgermeister.
Deshalb stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag, die infrage stehenden Grundstücke in der Gemarkung Gernach in das Flurneuordnungsverfahren Unterspiesheim einzubeziehen, zu. Bei künftigen Verpachtungen wird eine andere, gemarkungsgrenznahe Fläche in Gernach mit verpachtet. Etwa 450.000 Euro betragen die Einnahmen der Gemeinde Kolitzheim aus der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) und etwa 150.000 Euro aus Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe) informierte Bürgermeister Horst Herbert.
Nach der Grundsteuerreform sollen die Einnahmen der Gemeinden auf gleichen Niveau bleiben wie davor. Das würde nach aktuellem Stand bedeuten, dass der Hebesatz für landwirtschaftliche Betriebe angehoben werden müsste, der Hebesatz für Grundsteuer B zu senken sei. Es habe sich aber gezeigt, dass ein großer Anteil der Messbeträge fehlerhaft sei. In der Gemeinde Kolitzheim lägen etwa 80 Prozent der Messzahlen vor. Im Herbst werde man entscheiden, wie man in Kolitzheim verfahren werde. Ein grundlegender Systemfehler sei es, dass die Grundsteuer, einmal festgelegt, immer gelte, unabhängig davon, wie der Wert eines Hauses oder Grundstücks sich ändert, so Horst Herbert.