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SCHWEINFURT: Streit um die „Schmalzlocke“

SCHWEINFURT

Streit um die „Schmalzlocke“

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    (kwi) Der 44-jährige Mann aus dem Raum Schweinfurt ist kein unbeschriebenes Blatt. Durch seine Akte ziehen sich die immer gleichen Vorfälle: Wenn er getrunken hat, redet er andere Leute dumm an. So auch im August vergangenen Jahres, als er am Grafenrheinfelder Baggersee einen vorbeifahrenden Radfahrer mit „Hallo Schmalzlocke“ bedachte.

    Ob jener dann wirklich mit „wieviel hast du wieder getrunken, du Alki?“ antwortete, ist ungewiss. Jedenfalls kam es laut Zeugenaussagen zum Streit, der 44-Jährige wurde noch um einiges deutlicher, und irgendwann flog auch eine Bierflasche in Richtung Radfahrer, die aber weitab landete. Bei der Hauptverhandlung im April diesen Jahres wurde der Vorwurf der versuchten Körperverletzung fallengelassen, übrig blieb eine Verurteilung wegen Beleidigung zu zwei Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung und 60 Arbeitsstunden. Gegen dieses Urteil legten sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte Berufung ein.

    So landete die Sache vor dem Landgericht, wurde dort aber recht schnell beendet, nachdem die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten klargemacht hatte, dass er keine Chance auf Freispruch habe. Das Urteil sei gerechtfertigt, eher noch an der unteren Grenze, betonte sie und machte ihm das Angebot, die Berufung zurückzunehmen. „Wenn Sie es sagen“, zeigte sich der Angeklagte einsichtig. Nachdem der Staatsanwalt seine Berufung auch zurückgenommen hatte, blieb es beim Urteil des Amtsgerichts vom April.

    Die Richterin freilich entließ den arbeitslosen Mann, der selbst zur Verhandlung nicht ganz nüchtern erschienen war, nicht ohne den dringenden Rat, sich zusammenzureißen und andere Leute nicht mehr dumm anzureden. „Sonst sehen wir uns wieder.“

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