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SCHWEINFURT: Stromsperre schon formal unberechtigt

SCHWEINFURT

Stromsperre schon formal unberechtigt

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    (fan) Entrüstet haben die Stadtwerke Schweinfurt zu Jahresbeginn auf die Berichterstattung dieser Zeitung reagiert, als sie meldete, dass die Stadtwerke einem Schweinfurter Rechtsanwalt am 12. Januar bei bitteren Minusgraden wegen streitiger Geldforderungen den Strom abstellen wollten: Dies konnte der Anwalt per Einstweiliger Verfügung (EV) des Amtsgerichts in letzter Minute verhindern. Das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mahnverfahren sei eingehalten worden, erklärte der Stadtwerke-Sprecher. Gegen die EV würden die Stadtwerke „Rechtsmittel einlegen und eine Gegenverfügung beantragen“.

    Androhungsfrist nicht eingehalten

    Zunächst kam es zur mündlichen Verhandlung am 19. Februar. Im Endurteil vom 23. März urteilte das Amtsgericht, dass unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt – wie behauptet – im Zahlungsrückstand war, schon die formalen Voraussetzungen für eine Stromunterbrechung nicht vorgelegen hätten. Grund: Die vierwöchige Androhungsfrist sei nicht eingehalten worden. Laut Amtsgericht war die gesetzlich vorgeschriebene Form des Mahnverfahrens, anders als von den Stadtwerken immer behauptet, eben nicht eingehalten worden.

    Das wollten die Stadtwerke nicht hinnehmen, sie gingen in die Berufung. Doch auch der Berufungsrichter am Landgericht hat ihnen schriftlich signalisiert, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung Zweifel an den Erfolgsaussichten der Berufung bestehen. Die unwidersprochen am 15. Dezember bei dem Kunden eingegangene Androhung der Stromunterbrechung halte die vorgesehene Vierwochenfrist nicht ein.

    Gericht rät zum Rückzieher

    Ob vorherige Androhungsschreiben vom 4. November beziehungsweise 1. Dezember geeignet seien, diese Frist in Gang zu setzen, sei „sehr zweifelhaft“, führt der Richter weiter aus. Denn kurz darauf hatten die Stadtwerke ihre Forderung offenbar korrigiert, so dass erst die wiederum darauf folgende Androhung die gesetzlich verlangte Vierwochenfrist begründet haben könnte. Über ihre Vielzahl von Mahn- und Androhungsschreiben scheinen die Stadtwerke den Überblick verloren zu haben. Das Gericht regt jedenfalls an, dass die Stadtwerke im Rahmen einer gütlichen Einigung ihre Berufung gegen die Einstweilige Verfügung zurücknehmen.

    Seitens der Stadtwerke nimmt deren Sprecher Jörg Sacher dergestalt Stellung, dass diese sich derzeit nicht äußern wollen, weil die Stadtwerke zu einem laufenden Verfahren „keine Wasserstandsmeldungen abgeben“. Der Rechtsstreit darüber, ob die auf mehrere Jahre zurückgehenden Forderungen der Stadtwerke, zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Schweinfurt, an den Anwalt zurecht bestehen und, falls ja, in welcher Höhe, ist weiter anhängig.

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