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SCHWEINFURT: Stromzähler offenkundig manipuliert

SCHWEINFURT

Stromzähler offenkundig manipuliert

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    Auch am zweiten Tag der Berufungsverhandlung kann der 64-jährige Rentner aus Gerolzhofen das die Kleine Kammer des Landgericht nicht von seiner Unschuld überzeugen. Sein Einspruch gegen das Urteil der Erstinstanz wird verworfen. Die Manipulation seines Stromzählers wertet das Gericht als versuchten Betrug und Sachbeschädigung und urteilt wie schon das Amtsgericht: 60 Tagessätze a 15 Euro – also 900 Euro Geldstrafe.

    Wie berichtet, stand eine Ableserin des regionalen Stromversorgers am 3. Dezember 2013 im Keller des Angeklagten vor einem Rätsel: 7368 Kilowattstunden (kWh) standen auf dem Zähler. Doch ein Jahr vorher waren es bereits 10 650 kWh, wie ihr Blatt ausweist. Nach zwölf Monaten über 3000 Kilowattstunden weniger? „Da hätte der Zähler ja rückwärts laufen müssen“, sagte die Frau als Zeugin am ersten Verhandlungstag.

    Plomben abgerissen

    Genau so ist es. Der Rentner sagt, den Stromzähler habe er von Dreck reinigen wollen. Dabei habe er versehentlich die Plomben abgerissen. Er sei bei der Aktion „besoffen“ gewesen. Alles sei „heruntergefallen“, auch das Zählrad. Er habe es wieder zusammengebaut, ohne aber den Zählerstand zu manipulieren. Mit dieser Version hatte er beim ersten Tag der Berufungsverhandlung nicht überzeugt.

    Ein Techniker hatte demonstriert, dass es schlicht unmöglich sei, nur mit einem Putzlumpen versehentlich den Zähler zu öffnen, so das „alles herausfällt“. „Das ist doch Quatsch, was Sie uns hier erzählen“, hatte die Oberstaatsanwältin gesagt. Sie ist überzeugt: Der Angeklagte hat den Zähler zum Manipulieren des Stromverbrauchsstandes geöffnet und dabei kaputt gemacht.

    An dieser Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Landgericht ändert auch die Vernehmung eines weiteren Zeugen des Stromversorgers nichts. Am Montag verwirft die Kammer den Einspruch des Rentners in der sicheren Überzeugung, dass er den Zähler vor drei Jahren manipuliert hat, um Kosten von 866 Euro zu sparen. Ein Motiv habe er, so der Vorsitzende Richter: „Die finanziellen Verhältnisse sind beengt.“ Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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