Nach der Affäre in der Bremer Bamf-Außenstelle werden nun bundesweit zehn der insgesamt 50 Außenstellen auf Unregelmäßigkeiten in der Bearbeitung von Asylanträgen untersucht. Ein Ableger der Behörde befindet sich auch in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt und gehört zu den zehn Einrichtungen, die unter die Lupe genommen werden.
Die Auswahl erfolgte nach Stichproben von negativen und positiven Entscheidungen aus dem Jahr 2017, bei denen es eine Abweichung von zehn Prozent von der sogenannten Referenzschutzquote gegeben hat. Dies war bei insgesamt 8500 Entscheidungen der Fall. In Schweinfurt wurde laut Bamf-Sprecher die Referenzschutzquote unterschritten. Das heißt: Hier erhielten weniger Menschen Asyl als im deutschlandweiten Durchschnitt.
In Bayern ist laut Bamf außer Schweinfurt noch der Standort Zirndorf im Landkreis Fürth betroffen. Auch hier gab es im Bundesvergleich weniger positive Bescheide. Weitere Überprüfungen laufen aktuell in Diez, Bonn und Dortmund, im hessischen Neustadt, im brandenburgischen Eisenhüttenstadt, in Rendsburg (Schleswig-Holstein), in Bingen (Rheinland-Pfalz) sowie in der bereits aufgelösten Bamf-Außenstelle Bad Berleburg.
Unterschiedliche Verteilung der Flüchtlinge
Die Überprüfungen bedeuten nicht automatisch, dass es in diesen Standorten zu Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung von Asylverfahren gekommen sei, so der Bamf-Sprecher. Dass es von Bundesland zu Bundesland und von Außenstelle zu Außenstelle zu unterschiedlichen Entscheidungen und damit divergierenden Schutzquoten für Asylantragsteller kommen kann, liege auch an der Verteilung der Flüchtlinge, die aufgrund unterschiedlicher Herkunftsländern, Religion und Fluchtursachen unterschiedliche Bleibeperspektiven haben. Die Aufnahmeeinrichtung in Schweinfurt ist seit 1. Juli 2017 schwerpunktmäßig zuständig für die Elfenbeinküste, Algerien, Somalia und Armenien.

Auch könne es passieren, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt besonders viele Schutzbedürftige aus einer Region eines Herkunftslandes nach Deutschland kommen und dann im Rahmen der Weiterverteilung überwiegend in einem Bundesland der Asylantrag bearbeitet wird. „Dies kann die Schutzquoten entsprechend verändern“, so der Bamf-Sprecher. Auch der Anteil der Dublin-Fälle, bei denen ein anderer EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist, sei unterschiedlich hoch.
Tausende Asylbescheide werden überprüft
Auslöser für die Überprüfung der Asylentscheidungen aus dem Jahr 2017 sind die Vorfälle im Bremer Flüchtlingsamt, das zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt hat. Gegen die ehemalige Leiterin ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der Bamf-Standort in Bremen darf bis zum Abschluss der Ermittlungen keine weiteren Asylentscheide mehr erstellen. Dieses Verbot hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ausgesprochen, zudem sollen Tausende Asylbescheide der Bremer Behörde überprüft werden.
Die in die Kritik geratene Präsidentin des Flüchtlingsbundesamtes, Jutta Cordt, wird an diesem Freitag an einem Krisentreffen in Bremen teilnehmen. Auch eine Delegation des Bundesinnenministeriums reist in die Hansestadt. Bei der Zusammenkunft soll es um offene Fragen zu den Vorgängen in der dortigen Bamf-Außenstelle gehen.