Es kommt zwar immer wieder vor, dass Bauherrn eine Ausnahme von der zulässigen Baugrenze beantragen. Weil vielleicht nicht alle Parkplätze auf dem Grundstück ausreichend Platz finden oder zu große bauliche Erweiterungen vorgenommen werden. Zuletzt war dies mehrfach im Neubaugebiet Am Nützelbach II in Gerolzhofen der Fall.
Gerolzhofen