Tief in der Nacht schon war das Ehepaar Fuß am Deutschhof auf den Beinen. Deshalb ist ihm nicht entgangen, dass der Strom weg war. Um 4.40 Uhr stellten sie den Energieausfall fest, um 5.13 Uhr bestätigte die Polizei denselben gegenüber Reinhold Fuß bei einem Anruf per Handy.
Fuß stellte einen Totalausfall der witterungsgeführten Heizungssteuerung fest, verursacht durch eine Überspannung im Stromnetz. Das Steuergerät blieb stur auf „Nachtabsenkung“, „Tagbetrieb“ war nicht mehr möglich, sämtliche Schaltzeiten der Heizung waren gelöscht und ließen sich auch nicht mehr programmieren. Das Haus musste per Handsteuerung geheizt werden.
Der Kundendienst diagnostizierte: die komplette Steuerung des Gasheizkessels muss ausgetauscht werden, weil für die defekte Heizungsregelung keine Ersatzteile mehr lieferbar sind. Kosten: 1240 Euro. Der Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem unstreitigen Stromausfall durch Überspannung im Netz der Stadtwerke war für den Hausbesitzer klar, die Überspannung durch die Firma, die den Schaden behoben hat, bestätigt.
Mit Schreiben vom 18. April schilderte Reinhold Fuß den Sachverhalt genau so den Stadtwerken mit der Aufforderung: „Da dies einen beträchtlichen Schaden an unserem Eigentum darstellt und die Stadtwerke der Verursacher dieses Schadens sind, bitte ich um Begleichung der uns entstandenen Kosten.“
Mit Schreiben vom 27. April teilte die Versicherungskammer Bayern als Haftpflichtversicherer der Stadtwerke in sieben Zeilen mit, dass die Ursache des Kurzschlusses der Brand eines Spannungsumwandlers gewesen sei, „der ohne äußere Einwirkung eintrat“. Weil damit ein „Verschulden unserer Versicherten ausscheidet, bitten wir um Verständnis, dass wir leider keinen Schadenersatz leisten können“.
Wozu versichert?
Die Familie Fuß fragt sich nun, wozu die Haftpflichtversicherung der Stadtwerke eigentlich da ist, wenn sie angeblich nur bei einem „Verschulden“ eintritt. Wenn der Sturm einen Ziegel vom Dach weht, der auf Nachbars Auto fällt und Schaden anrichtet, sei der Hausbesitzer auch nicht „schuld“ an dem Malheur, er hafte aber trotzdem über seine Haftpflichtversicherung.
Dass es in den frühen Morgenstunden des 15. März in der „Zone 8“ (Deutschhof, Hochfeld, Teile der Innenstadt) überhaupt einen Trafo-Brand gegeben hat und infolge dessen der Strom einige Stunden lang ausgefallen ist, war dieser Zeitung überhaupt das Neueste. Die Stadtwerke selbst hatten darüber damals nicht informiert.
Erst auf Anfrage zur Beschwerde der Familie Fuß bestätigte Manfred Hagen von den Stadtwerken den Zwischenfall und, dass „nur 2,5 Promille der Kunden Schäden gemeldet“ hätten. Gemeint waren fünf Kunden beziehungsweise Haushalte. Die Schadenssumme liege insgesamt bei 2000 bis 3000 Euro.
„Aufgrund gesetzlicher Regelungen haften die Stadtwerke in derartigen Fällen nicht für den beschriebenen Schaden“, heißt es in Hagens Stellungnahme. Das unterstreicht Stadtwerke-Sprecher Jörg Sacher. Für diese Störung könne der Netzbetreiber nicht in Haftung genommen werden. Dass über den Stromausfall am 15. März die Öffentlichkeit nicht informiert wurde, erklärt Sacher damit, dass die Technik der Stadtwerke wohl der Meinung war, über einen so kleinen Vorfall müssten nicht 40 000 Kunden informiert werden.
Reinhold Fuß will es nicht hinnehmen, dass die Stadtwerke einfach per Behauptung ein eigenes Verschulden ausschließen und er auf den Kosten für den Heizungsschaden sitzen bleibt. Dass Überspannung wegen Stromausfalls die Ursache des Steuerungsdefekts war, darauf geht das Schreiben der Versicherung nicht ein – es wird also gar nicht in Abrede gestellt. Fuß hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet.