Der 33-Jährige, der im vergangenen Mai einen Unfall mit zwei Toten in Schonungen (Lkr. Schweinfurt) verschuldet hat, ist vom Schöffengericht Schweinfurt zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Strafe muss er nicht im Gefängnis absitzen, sondern eine Therapie in einer Entziehungsklinik machen. Denn der Mann aus Schweinfurt hat ein jahrelanges Drogenproblem. Zuletzt trank er vor allem viel Alkohol und kiffte. So auch am 27. Mai 2013. Zusammen mit seinen Freunden, die später sterben sollten, hing er in Schonungen herum.
Am Audi steckte der Schlüssel
Die Drei bemerkten einen Audi 80, an dem der Schlüsselbund noch an der Tür hing. Besonders die junge Frau aus Hausen soll darauf gedrängt haben, den Wagen zu klauen. Die 21-Jährige war es auch, die zuerst das Auto fuhr. Laut dem Angeklagten, dessen Aussage das Gericht als glaubhaft einstufte, besorgte das Trio Alkohol und saß schließlich bei der jungen Frau zusammen und trank.
Seit dem Nachmittag bis zum Unfallzeitpunkt um 20.15 Uhr hat der Verurteilte einiges gebechert – nach seinen Angaben drei Liter Bier und einen Liter Wodka. Die Sachverständige errechnete im voll besetzten Gerichtssaal, dass der Mann beim Unfall mindestens 2,6 Promille Alkohol im Blut gehabt haben muss. Dass die Sachverständige den Alkoholwert zurückrechnen musste, liegt daran, dass der 33-Jährige nach dem tragischen Unfall abgehauen ist. Erst am nächsten Nachmittag, fast zwanzig Stunden später, stellte er sich nach einer Großfahndung der Polizei.
Vor dem Unfall waren die Drei noch am Sportheim in Hausen gesehen worden. Der jetzt Verurteilte – der nie einen Führerschein besessen hat – stieg dort in den Audi, sagten mehrere Zeugen. Mit Vollgas brauste er die Straße hinunter, machte dann vor der ersten Kurve eine Vollbremsung und ließ seine beiden Freunde einsteigen. Zu dritt fuhren sie in Richtung Schonungen davon.
Am nördlichen Eingang des Ortes war das Auto dann viel zu schnell: Laut Gutachterin muss der Wagen mit mindestens 92 Kilometern pro Stunde in eine leichte Linkskurve gefahren sein – in einer 50er-Zone. Ein Anwohner sagte vor Gericht, er habe schon am Fahrgeräusch erkannt, dass das knapp werden würde. In der Kurve verlor der Fahrer dann die Kontrolle über das Auto. Der Wagen kam nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte erst gegen einen Laternenmast, dann gegen ein Verkehrsschild und schließlich gegen eine Mauer. Dabei wurde die rechte Seite des Audi nahezu komplett herausgerissen. Die B-Säule brach weg, und damit auch der Sicherheitsgurt des Beifahrersitzes, auf dem die 21-jährige Frau saß. Sie wurde herausgeschleudert. Der damals 24-jährige Mann auf der Rückbank blieb im Wagen, erlitt aber ebenfalls schwerste Verletzungen. Beide starben innerhalb weniger Minuten. „Sie hatten keine Überlebenschance“, so der Rechtsmediziner, der die beiden Opfer obduziert hatte.
Aufrichtige Reue
Offenbar unter Schock sah der Fahrer noch kurz nach seinen Freunden. Der jungen Frau, mit der er eine Woche zuvor eine Liebelei begonnen haben will, gab er nach eigener Aussage noch einen Kuss und verschwand. Er selbst war komplett unverletzt geblieben.
Das Gericht glaubte dem Angeklagten, dass er aufrichtige Reue empfinde. „Ich wollte mich umbringen, habe es aber nicht geschafft“, ließ er eingangs von seiner Anwältin verlesen. Wegen zweifacher fahrlässiger Tötung, Unfallflucht, Autodiebstahls, Fahrens ohne Führerschein sowie eines mitverhandelten Ladendiebstahls wurde der Mann zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die aus jeweils einem Elternteil der beiden Opfer bestand.