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WÜRZBURG/HASSFURT: Untragbare Zustände im Tierheim

WÜRZBURG/HASSFURT

Untragbare Zustände im Tierheim

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    Tierheim geschlossen: Dabei bleibt es. Der Tierschutzverein ist mit seiner Klage gescheitert.
    Tierheim geschlossen: Dabei bleibt es. Der Tierschutzverein ist mit seiner Klage gescheitert. Foto: Foto: Michael Mößlein

    Der Tierschutzverein Haßfurt Stadt und Land e.V. ist vor dem Verwaltungsgericht Würzburg mit seinem Versuch gescheitert, wieder die Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim zu erlangen. Das Gericht zeigte sich „erschüttert“ über die Zustände, die im Haßfurter Tierheim kurz vor der Schließung durch das Landratsamt geherrscht hatten.

    Dem Verein war die seit dem 6. August 1991 bestehende tierschutzrechtliche Erlaubnis vom Landratsamt am 19. Juli 2011 widerrufen worden. Gegen den Widerruf hat der Tierschutzverein eine Anfechtungsklage eingereicht.

    Um ein Tierheim führen zu dürfen, braucht eine Person oder ein Verein laut Gesetz erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit. Im Prozess drehte sich deshalb nahezu alles um die Frage, ob die verantwortlichen Personen des Tierschutzvereins „unzuverlässig“ gehandelt haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liege immer dann eine solche „Unzuverlässigkeit“ vor, wenn die Pflege und Versorgung der Tiere zu wünschen lässt und ihnen ohne vernünftigen Grund Schmerzen und Leiden zugefügt werden, wenn es eklatante Verstöße gegen die Buchführungspflichten gibt oder wenn die finanzielle Grundlage zum ordnungsgemäßen Führen des Tierheims nicht mehr ausreicht, erklärte eingangs das Gericht.

    Simone Nowak vom Veterinäramt Haßfurt listete eine ganze Reihe von Verstößen auf, um zu beweisen, dass die Tierheimführung unzuverlässig und ohne Sachkunde gehandelt habe. Demgegenüber hatte der Tierschutzverein, anwaltschaftlich vertreten durch Wolfgang Heinrich (Haßfurt), schon im Vorfeld der Verhandlung in einem Schriftsatz dargelegt, dass man sich sehr wohl um die Tiere gekümmert habe.

    Über eine Stunde wurden die aktenkundig gewordenen Fälle von mutmaßlicher Tierquälerei im Haßfurter Tierheim von der fünfköpfigen 5. Kammer des Verwaltungsgerichts durchgearbeitet – eine Prozedur, die sich beim bevorstehenden Strafprozess vor dem Amtsgericht Haßfurt noch einmal wiederholen dürfte. Allerdings steht ein neuer Strafprozess-Termin noch nicht fest, nachdem der erste Termin wegen Krankheit des angeklagten ehemaligen Betreiber-Ehepaares geplatzt war.

    Unter anderem wurden folgende Fälle vom Veterinäramt geschildert und teils auch mit Farbfotos belegt:

    • Der Mischlingshund „Perro“ hatte einen großen Tumor an den Genitalien, zudem sei eine „weiche und schuppige Beule“ wohl mit Eiter gefüllt gewesen, das Fell des Tieres sei kotverschmiert, verfilzt und verkrustet gewesen. Aus fachlicher Sicht sei eine Kastration angeraten gewesen, weil derartige Tumore häufig Metastasen bilden. Obwohl dies seit 2008 schon bekannt war, hätten die Tierheimbetreiber, so Simone Nowak, drei Jahre lang bis 2011 nichts unternommen, sondern versucht, den alten Hund nur mit homöophatischen Mitteln zu behandeln. Das Argument des Tierschutzvereins, man habe auf Schmerzmittel wegen deren Nebenwirkungen verzichtet und eine Operation unter Vollnarkose wegen des Alters des Tieres für zu risikoreich angesehen, konnte Nowak vor Gericht nicht nachvollziehen. Der Hund sei, nachdem er zum Tierschutzverein Würzburg gekommen war, erfolgreich operiert, aufgepäppelt und inzwischen an einen Hundehalter abgegeben worden.

    • Dramatisch ist der Fall von „Nero“, der schließlich im Tierheim Wannigsmühle (Münnerstadt) aufgenommen wurde. Dort stellte man fest, dass sein Halsband mit einem zugerosteten Verschluss tief eingewachsen war. „Das Einwachsen war ein längerer Prozess, eine lange Zeit mit Schmerz und Leid für das Tier“, sagte Nowak. Der Verein behauptet, bei „Nero“ handele es sich um ein grundsätzlich aggressives Tier, das zum Beispiel beim Impfen immer von einer Hilfsperson fest am Halsband habe fixiert werden müssen. „Das ist doch klar, dass der Hund aggressiv wird, wenn ihn jemand am eingewachsenen Halsband zieht“, sagte Nowak. Zudem habe der Hund eine eingewachsene Wolfskralle (der verkümmerte „Daumen“ des Hundes oberhalb der Tatze) gehabt, die sehr schmerzhaft war. Heute nach der Operation sei „Nero“ wieder ein „sehr freundlicher Hund“.

    Bedrückende Fälle

    • „Fips“ und „Amigo“ waren zehn Jahre lang in Haßfurt, ehe sie ins Tierheim Garmisch-Partenkirchen ausgelagert wurden. Dort sei eine ganze Latte von Krankheiten festgestellt worden, die in Haßfurt nicht behandelt worden waren. Im Impfbuch habe man festgestellt, dass die Hunde in zehn Jahren nur viermal geimpft worden seien, dabei sei eine jährliche Impfung vorgeschrieben. Der Verein behauptete, beide Hunde seien zu ängstlich gewesen, um mit ihnen Gassi zu gehen. Dem entgegnete Nowak, in Garmisch würden die Tiere, die mangels Auslauf eine „ganz schlechte Bemuskelung“ gehabt hätten, inzwischen regelmäßig von einer Jugendgruppe ausgeführt. Von Ängstlichkeit sei dabei nichts zu spüren.

    • „Buddy“ und „Luis“ würden mangels Auslauf im zu kleinen Zwinger an zwanghaften motorischen Bewegungen (Stereotypie) leiden. „Susi“ und „Bianca“ könne man, so Nowak, nicht mal mehr anfassen, sie seien „psychisch kaputt“. Und den sehr aggressiven „Kurt“ habe man auch in der Wannigsmühle nicht mehr hingekriegt, man habe ihn einschläfern müssen. „Bruno“, einen uralten Schäferhund, habe man noch in Haßfurt wegen massiver Verhaltensstörungen töten müssen.

    Die Klage des Vereins wurde kostenpflichtig abgewiesen. Der Widerruf durch das Landratsamt sei rechtmäßig erfolgt, entschied das Gericht. Neben einer „chaotischen Finanzverwaltung“ seien die Zustände „untragbar“ gewesen. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Missstände als „krass“. An die Adresse des Klägervertreters gerichtet, sagte er, die Verhandlung habe gezeigt, dass auch die neue Vereinsführung die damaligen Vorgänge noch immer „verharmlosend und bagatellisierend“ darzustellen versuche. Er habe deshalb so seine Zweifel, ob auch der neue Vorstand das Kriterium der Zuverlässigkeit erfülle.

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