Ein Gerichtsverfahren, das weniger durch eine spektakuläre Tat, als vielmehr durch die Länge, die es sich hinzog, auffiel, wurde vor der 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht am Landgericht Schweinfurt zu einem Abschluss gebracht. Einem seinerzeit 40-Jährigen wurde vorgeworfen, bei einer Geburtstagsfeier in einer Landkreisgemeinde einen deutlich jüngeren Mann, der mutmaßlich für ihn arbeitete und in einer vom Angeklagten gemieteten Wohnung lebte, niedergestochen zu haben.
Schweinfurt