Immer wieder sieht sich Stefanie Gold, die die Schweinfurter Filiale in der Innenstadt seit zwölf Jahren leitet, mit den Themen Kaufvertrag und Handwerkerleistung konfrontiert. Nach der seit 2002 gültigen Rechtslage muss der Verkäufer statt bisher ein halbes Jahr jetzt für zwei Jahre Gewähr dafür leisten, dass die gekaufte Ware frei von Mängeln ist. "Wenn bei einer neuen Waschmaschine schon nach sieben Monaten der Wollwaschgang nicht mehr funktioniert, dann hat der Kunde heute bessere Karten", sagt Gold. Auffällig sei, dass weniger der kleine Händler, sonder vielmehr der Versandhandel und große Märkte hier falsche Auskünfte gäben.
Stadt Schweinfurt