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GEROLZHOFEN: Vor Gericht in Gerolzhofen: Hüpfburg-Gaudi schützt vor Strafe nicht

GEROLZHOFEN

Vor Gericht in Gerolzhofen: Hüpfburg-Gaudi schützt vor Strafe nicht

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    Wie schnell Spaß und Vergnügen zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung führen können, das mussten zwei junge Männer leidvoll erfahren. Obwohl die Eltern des Mädchens, das durch das leichtsinnige Verhalten der beiden massiv verletzt worden ist, von sich aus gar nicht auf eine Strafverfolgung aus waren, fanden sich jetzt die beiden als Angeklagte vor den Schranken des Amtsgerichts in Gerolzhofen wieder.

    Weil es den Kindern und auch ihnen selbst so viel Vergnügen bereitet hatte, wenn die Kleinen anschließend abhoben, hatten sich die jungen Väter an diesem Novembertag immer wieder mit Schwung auf die große Hüpfburg einer Indoor-Abenteuerspielplatz-Einrichtung geworfen beziehungsweise fallen gelassen.

    Das ging auch lange gut, was die eigenen Kinder anbelangte. Denen machte das Ganze, wie erwähnt, ebenso großen Spaß wie den erwachsenen Männern. Nur andere Kinder auf der großen, nicht ringsherum einsehbaren Hüpfburg hatten diese nicht im Blick, als sie sich erneut mit ihrem ganzen Gewicht auf das mit Luft aufgeblasene Spielgerät plumpsen ließen.

    Diesmal war die Wirkung allerdings so stark, dass es ein gerade hochkletterndes Mädchen aus luftiger Höhe herunterkatapultierte und es ungeschützt auf dem Hallenboden aufschlug. Obwohl die Sechsjährige noch versuchte, sich mit dem Arm abzufangen, konnte sie nicht mehr verhindern, dass sie mit dem Gesicht aufkam.

    Schwere Verletzungen

    Die Verletzungen waren immens. Die Schmerzen im Unterarm stellten sich als Bruch von Elle und Speiche heraus. Der Kiefer war stark lädiert. Das größte Problem: In einer Zahnklinik in Würzburg mussten zwei Milchzähne gezogen und ein weiterer schräg stehender Zahn, der sich gelockert hatte, fixiert werden. Das Kind konnte eine ganze Zeit lang keine feste Nahrung zu sich nehmen.

    Nach Aussage der Mutter vor Gericht ist inzwischen alles gut verheilt. Allerdings muss noch abgewartet werden, inwieweit die bleibenden Zähne nachkommen und auch der dritte Zahn nicht dauerhaft leidet.

    Obwohl die Eltern von sich aus keine Strafanzeige stellten und sich nur durch die Aufnahme des Unfalls absichern wollten, damit spätere gesundheitliche Folgen für ihr Kind abgedeckt sind, hatte die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse erkannt und die Angelegenheit von sich aus verfolgt.

    Dies führte zu den erwähnten Strafbefehlen. Gegen die hatten die beiden 30 und 35 Jahre alten Männer Einspruch erhoben. Insbesondere, den Vorwurf, das Kind vorsätzlich verletzt zu haben, wollten sie nicht auf sich sitzen lassen.

    Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, billigend in Kauf genommen zu haben, dass etwas passiert, indem sie sich entgegen der an der Hüpfburg angebrachten Benutzerregeln auf das sowohl für die Benutzung durch Kinder als auch Erwachsene zugelassene Luftkissen geworfen hatten. Demnach ist es nämlich wegen der Verletzungsgefahr strengstens verboten, mit Anlauf auf die Hüpfburg zu springen. Und auch riskante Sprünge sind zu unterlassen, steht dort auf dem Plakat angeschrieben.

    Selbst die Mutter des verletzten Kindes räumte aber ein, dass die beiden Männer in diesem Moment zwar möglicherweise ihre Kräfte überschätzt hätten, sie aber nicht richtig wild zur Sache gegangen seien.

    Bedauern geäußert

    Auf Nachfrage des Staatsanwalts drückten die beiden Angeklagten dann auch offiziell ihr Bedauern über den Vorfall aus, zumal sie selbst Kinder in dem Alter hätten, wie sie betonten.

    So verständigten sich Staatsanwalt und Verteidiger schließlich darauf, dass es sich hier um keinen bedingten Vorsatz gehandelt habe, sondern eher um eine Dummheit mit allerdings beträchtlichen negativen Folgen für das betroffene Mädchen.

    Der Staatsanwalt: „Es war vorhersehbar, auch wenn es Ihnen im Nachhinein leid getan hat. Das Kind ist aber durch ihre Dummheit massiv geschädigt worden.“

    Auch der Verteidiger stellte heraus, dass der Unfall von beiden nicht beabsichtigt war und sie nicht daran gedacht hätten, „dass so etwas passieren könnte“.

    Dem schloss sich die Richterin an. Sie unterstrich: „Den bedingten Vorsatz sehe ich hier ebenfalls nicht, aber sie hätten erkennen können und müssen, dass Kinder gefährdet werden können. Und es ist auch noch nicht absehbar, wie es mit den Zähnen weitergeht.“

    Die beiden strafrechtlich bisher in keinster Weise in Erscheinung getretenen Männer wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse jeweils zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt. Hinzu kommen für sie die Verfahrenskosten.

    Da beide noch im Gerichtssaal auf einen Einspruch verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.

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