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REGION GEROLZHOFEN: Was die Berufsgenossenschaft zu dem Fall sagt

REGION GEROLZHOFEN

Was die Berufsgenossenschaft zu dem Fall sagt

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    Wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einer Stellungnahme zum oben geschilderten Fall erklärt, soll mit Belastungserprobungen am Arbeitsplatz im Rahmen der medizinischen Heilbehandlung festgestellt werden, ob dem oder der noch arbeitsunfähigen Verletzten eine Dauerbelastung zuzumuten ist – und wenn ja, welche.

    Diese Erprobungen würden vom behandelnden Arzt angeordnet und überwacht. Einer besonderen Absprache mit der Berufsgenossenschaft bedürfe es dazu nicht. Die Belastungserprobung werde aber in der Regel in enger Absprache mit dem oder der Betroffenen eingeleitet, heißt es dazu weiter.

    Die Belastungserprobung im Juli

    Der behandelnde Arzt habe der Berufsgenossenschaft in diesem Fall im Juni die Einleitung einer Belastungserprobung vom 3. Juli an für zunächst vier Stunden täglich für voraussichtlich drei Wochen angekündigt. Man habe daraufhin alle Beteiligten – die Versicherte selbst, ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse – informiert, auch über den Zweck einer solchen Belastungserprobung.

    Die Versicherte selbst habe Ende Juni in einem Telefonat gesagt, dass sie sich darauf freue, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen zu können. Da sie nicht selbst Auto fahren konnte, habe man ihr die Kostenübernahme für Taxifahrten zur Belastungserprobung zugesagt.

    Nach dem ersten Tag der Belastungserprobung habe die Pflegekraft wegen einer deutlichen Schmerzzunahme ihren behandelnden Arzt aufgesucht. Die Belastungserprobung sei daraufhin abgebrochen, Krankengymnastik und Ergotherapie seien weiter verordnet worden.

    Um den weiteren medizinischen Behandlungsbedarf und die weiteren Therapiemöglichkeiten zu klären, hätten auf Initiative des Reha-Managements der Berufsgenossenschaft zwischenzeitlich weitere fachärztliche Termine stattgefunden:

    • In einer speziellen Schmerzsprechstunde, in der bereits im Frühjahr einmal die Therapiemöglichkeiten wegen der Unfallfolgen erörtert worden waren, sowie

    • in der berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Frankfurt am Main.

    Die Fachleute halten nach Mitteilung der Berufsgenossenschaft eine intensive Schmerztherapie weiter für erforderlich. Im Frühjahr war in der Schmerzsprechstunde neben der verordneten speziellen Ergo- und Physiotherapie zudem eine Teilnahme an einer Schmerzbewältigungsgruppe in Würzburg angeboten worden, auf die die Versicherte zu dem Zeitpunkt aber wegen der räumlichen Entfernung verzichtet hatte.

    Aufgrund des bisherigen Heilungsverlaufs zeichne sich leider ab, dass die Pflegekraft ihre Tätigkeit vielleicht nicht ohne weiteres fortsetzen könne.

    Daher habe sich ein Berufshelfer aus dem eigenen Haus mit ihr und ihrem Arbeitgeber getroffen, um gemeinsam zu beraten, was zu ihrer beruflichen Wiedereingliederung getan werden könne. Denn zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall gehöre bei Bedarf auch die Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben.

    Die Betroffene und ihr Arbeitgeber hätten sich in dem Gespräch mit dem Berufshelfer zu einer erneuten Belastungserprobung bereit erklärt. Zudem werde die Frau die aus mehreren Bausteinen bestehende von der Berufsgenossenschaft gewährleistete Schmerztherapie fortsetzen.

    Sollte die erneute Belastungserprobung ergeben, dass die Pflegekraft nicht an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren könne, könne sie innerbetrieblich auf einen ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Platz wechseln – bei Bedarf auch unter Reduzierung der täglichen Arbeitszeit. Diese Möglichkeit hätte ebenfalls im gemeinsamen Gespräch zwischen ihr, dem Berufshelfer und ihrem Arbeitgeber geklärt werden können.

    Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Maßnahmen notwendig werden, damit die Patientin wieder eine Berufstätigkeit in Vollzeit wahrnehmen könne, würde dies die Berufsgenossenschaft zu gegebener Zeit wiederum in einem persönlichen Gespräch mit ihr klären.

    Soweit die Berufsgenossenschaft in ihrer Stellungnahme. Dieser wird allerdings von der Versicherten in mehreren Punkten widersprochen.

    Was die ihr vorgeschlagene Teilnahme an der Schmerzbewältigungsgruppe in Würzburg anbelangt, so sei ihr das Autofahren aufgrund der Schmerzen und weil kein Faustschluss möglich ist, vom Arzt untersagt worden. Ihre Frage, ob ein Taxi bezahlt werde, sei in dem Gespräch mit der Berufsgenossenschaft mit „Nein“ beantwortet worden.

    Es könnte doch ihr Mann fahren, so der Hinweis. Da sich die Therapie über mehrere Stunden erstreckt, habe sie diese daraufhin abgelehnt.

    Zur Belastungserprobung: Sie habe die Ärzte immer wieder gefragt, wann sie wieder arbeiten könne. Zur Antwort habe sie erhalten, dass Morbus Sudeck nicht zeitlich berechenbar sei. Unabhängig davon, würde sich der Sachbearbeiter der Berufsgenossenschaft selbst regelmäßig im Krankenhaus nach dem Stand der Dinge erkundigen.

    In dem Telefonat Ende Juni habe sie nicht gesagt, dass sie sich darauf freue, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen zu können, wie die Berufsgenossenschaft behaupte, da sie sich zu diesem Zeitpunkt dazu gar nicht im Stande gesehen hätte. Vielmehr habe sie gesagt, dass sie lieber wieder arbeiten würde beziehungsweise froh wäre, arbeiten zu können. Das sei etwas ganz anderes als das, was man ihr vorhält, geäußert zu haben.

    Die Versicherte widerspricht

    Der Belastungstest sei nach zwei Tagen wegen zunehmender Schmerzen abgebrochen worden, auch und gerade auf Anraten der Krankengymnasten und Ergotherapeuten.

    Ihr Arzt habe ihr zudem das Autofahren weiterhin untersagt, da es zu gefährlich sei. So werde sie weiter von ihrem Mann gefahren.

    In den Schmerzsprechstunden seien viele Ziele mündlich in den Raum geworfen, aber nicht schriftlich fixiert worden, so die Betroffene. Ihre Frage, ob eine Reha möglich wäre, sei mit einem klaren „Nein“ beantwortet worden.

    Ihr habe man auch gesagt, dass bei dem Termin in der Klinik in Frankfurt eine sogenannte multimodale und damit disziplinenübergreifende Schmerztherapie stattfinden solle. In Frankfurt habe man ihr aber dann mündlich erklärt, dass diese in einer Klinik in Thüringen stattfinden werde.

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