Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

SCHWEINFURT: Wenn der tote Winkel tödlich wird

SCHWEINFURT

Wenn der tote Winkel tödlich wird

    • |
    • |
    Autofahrer aufgepasst: Laut Straßenverkehrsordnung muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zum Radfahrer eingehalten werden. Im Foto vom Gottesberg befindet sich der Autofahrer knapp am Limit.
    Autofahrer aufgepasst: Laut Straßenverkehrsordnung muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zum Radfahrer eingehalten werden. Im Foto vom Gottesberg befindet sich der Autofahrer knapp am Limit. Foto: Foto: Anand Anders

    Mit zwei ganz großen Gefahren, denen Radfahrer immer wieder ausgesetzt sind, beschäftigt sich heute in Teil 14 die gemeinsame Serie des ADFC-Kreisverbands Schweinfurt und dieser Zeitung: Dem für Autofahrer beim Überholen vorgeschriebenen Mindestabstand zum Radfahrer von immerhin 1,5 bis 2 Metern und dem toten Winkel.

    Wer mit dem Fahrrad regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs ist, weiß: an Kreuzungen und Einmündungen ist für Radfahrer erhöhte Vorsicht geboten. Insofern überrascht es nicht, dass diese Bereiche als Unfallschwerpunkte für Radfahrer ausgewiesen sind.

    Eine Situation führt dabei immer wieder zu schwersten, teilweise sogar tödlichen Verletzungen, wie das in Schweinfurt beispielsweise in der Werkstraße in Oberndorf schon einmal der Fall war. Die auf dem Radweg geradeaus fahrende Radfahrerin wurde von einem rechts aufs Werksgelände abbiegenden Lastwagen überfahren. Ursache: Der Lkw-Fahrer hatte die Radfahrerin nicht gesehen, da sich diese im toten Winkel befand.

    Fahrer von Lastwagen können beim Abbiegen nicht mal schnell durch die hintere Scheibe wie beim Pkw schauen. Sie orientieren sich allein über die Außenspiegel, die dem Fahrer einen bestimmten Bereich, den toten Winkel, vorenthalten. Moderne Außenspiegel verkleinern den zwar, bieten aber kein hundertprozentiges Sichtfeld für den Lkw-Fahrer. Auch sitzt dieser höher und übersieht damit den Radfahrer, der rechts neben der Beifahrertüre fährt/steht. In Oberndorf hat man mit Markierungen und einem Zusatzspiegel an der Werkseinfahrt reagiert. Achtsamkeit ist dennoch ratsam.

    Hierzu diese Tipps:

    • An vor Ampeln wartenden Fahrzeugen sollten Radfahrer nur bei ausreichendem Platz mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren.
    • Radfahrer sollen sich beim Warten an Kreuzungen und Einmündungen entweder vor ein Fahrzeug stellen und versuchen, mit dem Fahrer Blickkontakt aufzunehmen. Oder aber man bleibt ganz hinter dem Fahrzeug zurück und beobachtet, ob dieses rechts abbiegt oder geradeaus fährt. Keinesfalls sollte sich der Radfahrer darauf verlassen, dass der Autofahrer den Blinker gesetzt hat, wenn er abbiegen will.
    • Der Radfahrer soll sich auch nicht allein darauf verlassen, dass er an der Ampel „Grün“ hat. Auch das rechts abbiegende Fahrzeug hat dann in der Regel nämlich „Grün“. Diese Tipps gelten unabhängig davon, ob man sich auf einem Radweg oder auf der Fahrbahn befindet. „Radwege gaukeln hier eine trügerische Sicherheit vor“, sagt Martin Dettmar vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club.

    Das Vorstandsmitglied des Schweinfurter ADFC-Kreisverbands hat sich auch mit dem Thema Mindestabstand beschäftigt und hofft, dass es die Deutschen den Franzosen gleich tun. Die Nachbarn weisen an vielen Straßen mit Hinweisschildern auf die Abstandspflicht hin (siehe Foto).

    Abstand halten: In Frankreich weisen regelmäßig sich wiederholende Schilder Autofahrer auf den richtigen Abstand zum Radfahrer hin. Der ADFC regt das auch für Deutschland an.
    Abstand halten: In Frankreich weisen regelmäßig sich wiederholende Schilder Autofahrer auf den richtigen Abstand zum Radfahrer hin. Der ADFC regt das auch für Deutschland an. Foto: Foto: Martin Dettmar

    Hier appelliert der ADFC aber vor allem an die Autofahrer. Er weist auch auf die Bußgeldtabelle hin. Wer weiß schon, dass ein Autofahrer, der den Abstand von mindestens 1,5 Metern missachtet und dabei erwischt wird, mit 30 Euro zur Kasse gebeten werden kann.

    Das gilt übrigens auch für Motorradfahrer, die den gleichen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen einhalten müssen. Gerade Motorradfahrer schätzen den notwendigen Abstand oft falsch ein. Der überholte Radfahrer erschrickt dann umso mehr, weil die Motorräder oft auch sehr laut und schnell unterwegs sind.

    Hier einmal aus gegebenen Anlass die Tipps für die Autofahrer:

    • Die Autofahrer sollen schon beim Ein-, im besonderen aber beim Aussteigen genau schauen, ob ein Radfahrer des Wegs kommt.
    • Autofahrer sollen daran denken, dass Radfahrer nur dann auf dem Radweg fahren müssen, wenn dieser als solcher auch beschildert ist. Bei nicht beschilderten Radwegen (die gibt es!) oder Gehwegen mit dem Hinweis „Radfahrer frei“ (gibt es immer mehr!) darf der Radfahrer auch die Fahrbahn benutzen. Einen Radfahrer gar durch Missachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands reglementieren zu wollen, ist Unsinn, fahrlässig und grob gefährdend. Und an der nächsten Ampel trifft man sich oft sowieso wieder.
    • Autofahrer sollen und dürfen auch nicht auf Geh- und Radwegen parken.
    • Autofahrer sollen auch – zumal in Zeiten der Elektroräder – nicht die Geschwindigkeit von Radfahrern unterschätzen. Viele sind mit 20 Stundenkilometern und mehr unterwegs.
    • Auch der Radfahrer muss für seine eigene Sicherheit einen Mindestabstand vom Randstreifen oder Gehwegbord und parkenden Autos halten. Auch wenn dies vereinzelt zur Verärgerung der motorisierten Verkehrsteilnehmer führt, so sollte man nie vergessen, dass die Straße für alle Verkehrsteilnehmer da sein. Autofahrer müssen daran denken: Die Straße gehört ihnen nicht alleine.
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden