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GEROLZHOFEN: Wenn ungefragt das Dach ausgebaut wird

GEROLZHOFEN

Wenn ungefragt das Dach ausgebaut wird

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    Rückbau bleibt erspart: Der Bauausschuss des Stadtrats segnete in seiner jüngsten Sitzung sowohl die entgegen der Baugenehmigung für das Sechs-Familienhaus in der Bleichstraße 14 zusätzlich eingebauten, als auch die veränderten Dachgauben nachträglich ab.
    Rückbau bleibt erspart: Der Bauausschuss des Stadtrats segnete in seiner jüngsten Sitzung sowohl die entgegen der Baugenehmigung für das Sechs-Familienhaus in der Bleichstraße 14 zusätzlich eingebauten, als auch die veränderten Dachgauben nachträglich ab. Foto: Foto: Norbert Vollmann

    Die Gefahr ist erkannt, die von Bauherren ausgeht, die sich nicht an die Baugenehmigung halten und darauf setzen, dass ihnen die nachträgliche Absegnung des baulichen Wildwuchses durch den Stadtrat den Rückbau erspart. Angesichts zweier neuer Fälle erklärte Stadtbaumeister Jens Pauluhn in der jüngsten Bauausschusssitzung: „Irgendwann kommen wir in die Situation, wo wir entscheiden müssen, ob wir den Änderungen noch zustimmen oder den Rückbau verlangen. Wenn das Schule macht, bleibt nur noch die zweite Lösung.“

    Im ersten Fall ging es um den sich schon länger hinziehenden Anbau, Umbau und die Sanierung des Wohnhauses Rügshöfer Straße 7 inklusive Nutzungsänderung. Die Umbauarbeiten sind mittlerweile größtenteils fertiggestellt.

    Während der Bauphase waren allerdings erhebliche Änderungen an dem Gebäude, das in den Ensembleschutz der Altstadt fällt, vorgenommen worden, die einer nachträglichen Baugenehmigung bedurften. Hierzu war der entsprechende Tekturantrag eingereicht worden.

    Konkret waren folgende genehmigungspflichtigen Abweichungen auf der Baustelle festgestellt worden: Nutzungsänderung im Erdgeschoss von einer Arztpraxis in Büroräume, erhebliche Veränderungen der Fassadengestaltung, Dachaufbauten und Dachgestaltungen.

    Grundsätzlich sah der Stadtbaumeister jedoch eine große Aufwertung des Straßenbildes durch die Baumaßname. Pauluhn wörtlich: „Es zeigt sich, dass sich etwas tut und ein Haus nach dem anderen in der Altstadt positiv hergerichtet wird.“

    Jens Pauluhn nahm den Fall zum Anlass, um festzustellen: „Es empfiehlt sich immer, vorher mit den Nachbarn zu reden. Das macht vieles leichter, wie auch dieses Beispiel zeigt.“

    Dennoch hatten die Nachbarn den Abweichungen ihre Zustimmung erteilt und so den Weg frei gemacht, dass der Rückbau noch abgewendet werden konnte.

    Im anderen Fall ging es um das auf dem Grundstück Bleichstraße errichtete Sechs-Familienhaus. Es ist mittlerweile fertiggestellt und wird bereits bewohnt. Auch hier war es im Gegensatz zum genehmigten Bauantrag zu abweichenden Änderungen gekommen, die eine nachträgliche Baugenehmigung erforderlich machten.

    Insbesondere ging es um den Einbau einer neuen Gaube auf der östlichen Dachseite sowie gestalterische Änderungen der genehmigten Dachgauben. Durch diese Maßnahme wurde im ursprünglich nicht ausgebauten Spitzboden jeweils ein zusätzlicher Wohnraum für die beiden Dachgeschosswohnungen gewonnen und so die Wohnfläche vergrößert.

    Weitere Änderungen im Hinblick auf die Art der Balkonbrüstungen oder die Fenster unterlagen nicht der Genehmigungspflicht. Die Gebäudeaußenmaße, Dachform und auch Firsthöhe waren indes unverändert geblieben.

    Stadtrat Christian Ach behagte die neue Situation gar nicht. Durch den Ausbau des Spitzbodens sieht er im Brandfall Probleme hinsichtlich des Rettungsweges auf die Feuerwehr zukommen. Der Stadtbaumeister bedeutete ihm aber, dass „dies weder in Ihrem noch in unserem Verantwortungsbereich liegt“. Pauluhn: „Dies hat das Landratsamt zu beurteilen. Die Bedenken können wir jedoch weitergeben.“

    Dem schloss sich die Mehrheit des Bauausschusses bis auf Christian Ach an und genehmigte den Tekturplan mit 9:1 Stimmen, nachdem auch hier die Nachbarn ihre Zustimmung schriftlich erteilt hatten.

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